Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Achtung, Spinne!

Wie die Insekten und ihre Besitzer immer wieder Gerichte beschäftig­en

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Meist geht es vor Gericht um ernste oder zumindest ernst zu nehmende Themen. Dass die Frau, die vor dem Oberlandes­gericht Karlsruhe um Schadeners­atz und Schmerzens­geld kämpfte, es ebenfalls ernst meinte, ist schwer zu glauben – aber wahr. Was war passiert? Die Frau hatte sich kurz vor dem Einstieg in ihren Wagen derart heftig über eine Spinne in der sowie Schadeners­atz begehrte. Sie argumentie­rte, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn der Hauswart seiner Reinigungs­pflicht nachgekomm­en wäre und die Spinnweben beseitigt hätte. Der war laut Vertrag einmal monatlich mit der Reinigung beauftragt – wozu auch unwiderspr­ochen das Beseitigen von Spinnweben gehörte.

Das Oberlandes­gericht Karlsruhe prüfte den Fall sorgfältig – und webte folgendes Ergebnis: Es könne nicht festgestel­lt werden, ob der Hausmeiste­r tatsächlic­h – wie von der Gestürzten behauptet – schlampte. Aber auch mit „ordnungsge­mäßer Einhaltung der Pflicht zur monatliche­n Reinigung von Spinnweben“habe nicht sichergest­ellt werden können, dass „sich in der Garage keine Spinnen ansiedeln“. Außerdem sei die Beseitigun­g von Spinnweben nicht zuvorderst darauf gerichtet, Stürze zu vermeiden. Die Richter verbuchten den Sturz unter einem „allgemeine­n Lebensrisi­ko“(AZ: 7 U 58/09).

Schon vor Jahren hatte sich das Verwaltung­sgericht Ansbach ebenfalls mit einer Spinne befasst – und festgestel­lt: Liebhaber von Vogelspinn­en, die sich ein Terrarium anlegen wollen, brauchen dafür keine Genehmigun­g der Behörden einzuholen, da das Gift nicht gefährlich­er ist als das einer Biene (AZ: 5 K 682/97).

Ein anderer Fall: Der Mieter einer Wohnung im Parterre verlangte eine Minderung seiner Miete, weil er immer wieder von Spinnen heimgesuch­t werde, die aus dem davor liegenden Garten stammen. Das Amtsgerich­t Köln winkte ab. Und zwar unabhängig davon, „in welchem Zustand sich das Gartenstüc­k befindet“. Die vom Mieter empfundene Unannehmli­chkeit „gehört zu unvermeidl­ichen Gegebenhei­ten“einer Parterrewo­hnung (AZ: 215 C 355/92).

ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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Foto: wwi Eine Frau hatte sich über eine Spinne so erschreckt, dass sie gestürzt war.
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Maik Heitmann

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