Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mehr Kindergeld

Zahlungen auch an joblose Gastarbeit­er

- VON DETLEF DREWES

Luxemburg Wenn der Job weg ist und ein Arbeitnehm­er krank wird, fließt das Kindergeld ebenso wie andere Familienle­istungen des Staates weiter. Das gilt für Inländer, aber auch für Eu-gastarbeit­er. Dieses Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EUGH) in Luxemburg hat die aktuelle Diskussion am Donnerstag erneut angeheizt. Denn die staatliche­n Überweisun­gen für Kinder von Eu-ausländern sind ohnehin umstritten.

Vor Gericht ging es um den Fall eines Rumänen, der in Irland 2003 einen Job annahm und bis 2009 beschäftig­t war. Danach wurde er arbeitslos, erhielt zunächst ein Arbeitslos­engeld, gekoppelt an die Höhe seines vorherigen Verdienste­s. Als er 2010 immer noch keine neue Anstellung gefunden hatte, zahlten die irischen Behörden eine beitragsun­abhängige Grundsiche­rung, bis der Mann schließlic­h wegen Krankheit völlig ausfiel. Die Behörden der Grünen Insel strichen ihm daraufhin die Zahlungen für seine in Rumänien lebenden Kinder für die Zeit, in der er eine Art Grundsiche­rung bekam – zu Unrecht, so der EUGH gestern. Denn die einschlägi­ge Eu-verordnung lege fest, dass ein Arbeitnehm­er auch für Familienan­gehörige, die in einem anderen Mitgliedst­aat wohnen, Anspruch auf Familienle­istungen hat – und zwar genau in der Höhe, die Inländern zusteht.

Derzeit erhalten Eltern in Irland 390 Euro pro Kind und Monat, in Rumänien dagegen exakt 105,40 Euro. Der Eu-gesetzgebe­r, so die Juristen in Luxemburg weiter, habe die Unterstütz­ung für Familien ausdrückli­ch auch auf andere Personen als den Arbeitnehm­er selbst ausdehnen wollen. Deshalb könne der Bezug nicht von der Frage abhängig gemacht werden, ob die Eltern arbeitslos sind oder im Anschluss an die Berufstäti­gkeit eine andere soziale Sicherung beziehen.

Nun wächst der Druck auf die Mitgliedst­aaten, eine Neuregelun­g zu finden.

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