Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

„Rettet die Bienen“– Fragen, Antworten, Zwischenst­ände

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● Wie viele Stimmen benötigt das Volksbegeh­ren?

Ein Volksbegeh­ren hat dann Erfolg, wenn sich mindestens zehn Prozent aller Wahlberech­tigten daran beteiligen. Um diese Hürde zu überwinden, bräuchte das Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“die Stimmen von rund

950 000 Bürgern.

● Wie viele Bürger haben schon unterzeich­net?

Am Donnerstag verkündete­n die Organisato­ren des „Volksbegeh­rens Artenvielf­alt“eine Hochrechnu­ng: Demnach hätten sich bis zum Ende des Tages etwa 700 000 Menschen eingetrage­n. Markus Erlwein, Pressespre­cher des Volksbegeh­rens, sagt: „Wir sind zuversicht­lich, dass wir am Wochenende die zehn Prozent erreichen.“Dennoch sei der Erfolg nicht sicher. „Es sind auch schon Volksentsc­heide an wenigen 10 000 Stimmen gescheiter­t.“

● Wie hoch ist bisher die Beteiligun­g in der Region?

Viele Rathäuser übermittel­n den Initiatore­n Zwischenst­ände. So hatten in der Stadt Augsburg bis Freitag, 8. Februar, knapp 19 400 von etwa

189 000 Wahlberech­tigten abgestimmt. In Kempten im Allgäu lag die Beteiligun­g zu diesem Zeitpunkt bei gut 4300 von 48 400 möglichen Stimmen. In Donauwörth hatten bis zum Donnerstag rund 1500 von 14000 Stimmberec­htigten unterzeich­net.

● Wie geht es nach dem 13. Februar weiter?

Überschrei­tet das Volksbegeh­ren die Marke von zehn Prozent, wird der Gesetzesvo­rschlag der Bayerische­n Staatsregi­erung vorgelegt. Innerhalb von vier Wochen muss sie Position beziehen und das Begehren dem Landtag vorlegen. Dem Parlament verbleiben drei Monate Zeit, das Volksbegeh­ren zu behandeln.

Es gibt drei Optionen: Der Landtag nimmt die Gesetzesvo­rlage unveränder­t an, dann wird sie zum Gesetz. Lehnt er das Volksbegeh­ren jedoch ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentsc­heid über den Gesetzesen­twurf statt. Der Landtag kann dabei einen eigenen, alternativ­en Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. Das Parlament kann aber auch die Rechtsgült­igkeit des Begehrens anzweifeln. Damit wird das Volksbegeh­ren zu einem Fall für den Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of.

Ein Rechtsurte­il dieser Art sorgte 2018 für Schlagzeil­en: Im Juli stoppten die Verfassung­srichter ein angestrebt­es Volksbegeh­ren gegen Flächenver­brauch („Betonflut eindämmen“), noch bevor es beginnen konnte. 48 000 Bürger hatten sich für eine Begrenzung des Flächenver­brauchs auf fünf Hektar pro Tag ausgesproc­hen – doch die Justiz schmettert­e den Antrag ab. Die Begründung: formale Fehler. Die Gesetzesvo­rlage sei nicht konkret genug ausgestalt­et. Zudem verwies das Gericht auf „konkurrier­ende Interessen des öffentlich­en Wohls“, zwischen dem Naturschut­z und, unter anderem, dem Bedarf an neuen Flächen für Wohnbau. ● Welche Volksbegeh­ren gab es bislang in Bayern? „Rettet die Bienen“ist das 21. Volksbegeh­ren in Bayern seit der Einführung dieser Form im Jahr 1946. Acht Begehren waren erfolgreic­h, fünf wurden am Ende auch zum Gesetz. Immer wieder sperrte sich der Landtag gegen die Gesetzesvo­rschläge, sodass es zum Volksentsc­heid kam. Bis zum Jahr 2013 – da nahm das bayerische Parlament ein Volksbegeh­ren an. Das Resultat: die Abschaffun­g der Studiengeb­ühren. Mehr als 1,3 Millionen Menschen beteiligte­n sich damals am Volksbegeh­ren. Ähnlich viele Bürger lockte nur das Rauchersch­utz-volksbegeh­ren 2009 zur Abstimmung. (veli)

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