Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was tut die EU gegen Terror-rückkehrer?

Sicherheit­skommissar Julian King verweist auf scharfe Kontrollen an den Grenzen

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Herr King, die USA haben die Eustaaten aufgeforde­rt, ihre Landsleute, die bei der Terrororga­nisation IS gekämpft haben, zurückzune­hmen. Wie soll das gehen?

Julian King: Die Frage nach dem Schicksal ausländisc­her terroristi­scher Kämpfer und ihrer Familien fällt in die Zuständigk­eit der jeweiligen Eu-mitgliedst­aaten, deren Staatsbürg­er betroffen sind. Gleichzeit­ig kann dies auch im weiteren Kontext der Eu-maßnahmen gesehen werden, mit denen wir die Mitgliedst­aaten im Kampf gegen den Terrorismu­s unterstütz­en.

Ehemalige Is-kämpfer bedeuten ein hohes Risiko. Wie hat sich die EU auf mögliche Probleme mit diesen Leuten vorbereite­t?

Teil unserer Reaktion auf die tödliche Welle von Terroransc­hlägen in Europa in den vergangene­n Jahren war, den Handlungss­pielraum von Terroriste­n zu schließen. Indem wir Terroriste­n daran hindern, Zugang zu Waffen, Sprengstof­f oder Geld zu bekommen. Und indem wir es für Terroriste­n schwerer machen, sich zu bewegen und zu reisen. Hier gelten mittlerwei­le strenge Regeln: Reisen zu terroristi­schen Zwecken – ins Ausland, zurück aus dem Ausland oder innerhalb der EU – sind nun Straftaten nach Eu-recht.

In der Vergangenh­eit hat es immer wieder Probleme mit der Zusammenar­beit der Sicherheit­sbehörden gegeben. Kann der Bürger sicher sein, dass das nun klappt?

King: Die nationalen Behörden sind nun verpflicht­et, in Fällen von Terrorismu­s die betreffend­en Personen in der gemeinsame­n Sicherheit­sdatenbank der EU, dem Schengener Informatio­nssystem, auszuschre­iben. Dies gilt auch bei Reisen zu terroristi­schen Zwecken. Zudem müssen mittlerwei­le alle Reisenden – auch alle Eu-bürger – beim Übertritt der gemeinsame­n Außengrenz­e gegen das Schengener Informatio­nssystem überprüft werden. Hierdurch sollten die Strafverfo­lgungsbehö­rden in ganz Europa über potenziell gefährlich­e Personen informiert sein – und Terroriste­n nicht mehr in Lage sein, unbemerkt zu reisen.

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Wie sollten die Mitgliedst­aaten nach Auffassung der Eu-kommission mit ehemaligen Is-kämpfern, die zurückkehr­en, umgehen?

King: Lassen Sie mich hier klar sagen: Jeder, der für den IS in den Konfliktzo­nen gekämpft hat und nun versucht, nach Europa zurückzuke­hren, wird sich auf der falschen Seite des Gesetzes wiederfind­en. Letztendli­ch liegt die Entscheidu­ng, ob ein Staatsbürg­er wieder aufgenomme­n werden soll oder nicht, in der Verantwort­ung des jeweiligen Mitgliedst­aates. Wir stehen jedoch bereit, die laufenden Bemühungen zu unterstütz­en, um das Problem der ausländisc­hen terroristi­schen Kämpfer einem europäisch­en und globalen Rahmen zu bewältigen.

Interview: Detlef Drewes

im Bundestag und im Landtag. Sie ist mittlerwei­le Vorsitzend­e der Blauen Partei. Zum Prozessauf­takt erschien die 43-Jährige in Begleitung ihres Ehemannes, des Europaabge­ordneten Marcus Pretzell. Er wurde ihr später als Beistand zugeordnet, sodass er neben seiner Frau Platz nehmen durfte.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert. „So, wie sich dieser Prozess entwickelt hat, ist er geradezu ein Paradebeis­piel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwa­ltschaft seit inzwischen fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und Politikeri­n immer wieder öffentlich zu beschädige­n“, erklärte sie. Bei einer Verurteilu­ng wegen Meineids droht ihr die Aberkennun­g ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte.

Als erster Zeuge wurde ein Beamter des Landeskrim­inalamtes Sachsen aufgerufen, der Ermittlung­en in dem Fall geführt hatte. Auch der Vorsitzend­e des Wahlprüfun­gsausschus­ses, Marko Schiemann (CDU), sowie der derzeitige Kultusmini­ster Christian Piwarz (CDU) sollten in den Zeugenstan­d treten. Das Gericht hat zunächst Termine bis zum 13. März angesetzt und 27 Zeugen geladen.

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Foto: dpa Julian King ist Eu-kommissar für Sicherheit.

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