Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Chance für Nachwuchs

Auszeichnu­ng Stadt vergibt künftig Kunstförde­rpreis in der Sparte Schauspiel

- VON MICHAEL HÖRMANN

Der Stadt Augsburg ist es seit jeher ein Anliegen, junge Künstler unterschie­dlicher Fachrichtu­ngen zu unterstütz­en. Daher gibt es den Kunstförde­rpreis, der bislang in den Sparten Architektu­r, Ballett, Bildende Kunst, Literatur und Musik vergeben wurde. Mit 3000 Euro ist dieser Preis dotiert. Künftig wird auch die Sparte Schauspiel mit einem eigenen Preis bedacht. So hat es der Kulturauss­chuss einstimmig entschiede­n.

Im Mai diesen Jahres können sich also auch junge Schauspiel­er für die Auszeichnu­ng bewerben. Ein paar Kriterien muss der Theaternac­hwuchs allerdings erfüllen. Bewerber sollten mindestens 17 Jahre alt sein. Sie sollten zugleich nicht älter als 24 Jahre sein, hieß es. Stadtrat Rudolf Holzapfel (Pro Augsburg) hakte nach, woran diese Vorgaben festzumach­en seien. Elke Seidel vom städtische­n Kulturamt sagte, dass sich auch Schauspiel­schulen an dieser Alterseins­tufung orientiere­n.

Über die Vergabe des Preises entscheide­t der Kulturauss­chuss des Stadtrats. Ihm liegt dabei ein Votum einer Jury zugrunde, der sich die Bewerber stellen müssen. Mittlerwei­le ist geregelt, wie diese Jury besetzt ist. Ein Hausregiss­eur des Staatsthea­ters Augsburg gehört ebenso dazu wie ein Vertreter der freien Theatersze­ne Augsburg. Die dritte Person kommt aus der städtische­n oder staatliche­n Schauspiel­akademie München.

Der Kunstförde­rpreis wird jährlich im Mai ausgeschri­eben. Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungs­frist seit mindesten drei Jahren im Raum Augsburg wohnen.

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