Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Anspruch auf Wohnung wieder in die Verfassung
Zum Artikel „Wie viele Sozialwohnungen braucht die Stadt?“vom 16. März:
Erst vor Kurzem wurde der Leser der darüber informiert, dass es in Bayern 2017 insgesamt 15517 Menschen ohne Wohnung gab. Heute nun fragt die wie viele Sozialwohnungen in Augsburg notwendig sind. Allen Politikern und sonstigen Verantwortlichen für Wohnungsbau sei ins Gedächtnis gerufen, dass in der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 in Artikel 106 verankert war, dass
1. Jeder Bewohner Bayerns Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat und
2. Die Förderung des Baus billiger Volkswohnungen Aufgabe des Staates und der Gemeinden ist.
Diesen Rechtsanspruch zumindest für bestimmte Einkommensund Bevölkerungsgruppen wieder einzuführen wäre eine sinnvolle Lösung des Wohnungsproblems.
Die Stadt Augsburg könnte damit beginnen und allen Beamten, Polizisten und Angestellten des einfachen und mittleren Dienstes sowie Berufsgruppen im Sozial-, Gesundheitsund Pflegedienst eine angemessene (bezahlbare) Wohnung garantieren.
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Augsburger Allgemeinen
AZ,
Augsburg
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