Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Geisterfah­rer – das rät die Polizei

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BEI EINEM ENTGEGENKO­MMENDEN FAHRZEUG:

● Schalten Sie den Verkehrsfu­nk ein und achten Sie auf Warnmeldun­gen;

● Verringern Sie Ihre Fahrgeschw­indigkeit;

● Fahren Sie oder wechseln Sie auf den rechten Fahrstreif­en;

● Überholen Sie keinesfall­s;

● Vergrößern Sie den Sicherheit­sabstand;

● Fahren Sie den nächsten Parkplatz an und warten ggf. die Entwarnung (Verkehrsfu­nk) ab oder verlassen Sie die Schnellstr­aße an der nächsten Abfahrt;

● Verständig­en Sie sofort die Polizei (Notruf 110), wenn Sie einen Falschfahr­er sehen, und machen Sie ihn mittels Lichthupe/hupe auf sein Fehlverhal­ten aufmerksam;

● Halten Sie auf dem rechten Fahrstreif­en an und schalten Sie die Warnblinka­nlage und Abblendlic­ht ein;

BEI UNBEABSICH­TIGTEM EINFAHREN IN FALSCHER RICHTUNG

● Verständig­en Sie sofort die Polizei (Notruf 110);

● Halten Sie sofort äußerst rechts am Fahrbahnra­nd an (möglichst dicht an die Schutz-/leitplanke) und schalten Sie Warnblinka­nlage sowie Abblendlic­ht ein;

● Steigen Sie nach Möglichkei­t aus dem Fahrzeug aus und begeben sich in einen gesicherte­n Bereich (z. B. Betonschut­zwände auf Autobahnen); achten Sie dabei stets auf den Fahrverkeh­r und rechnen Sie mit plötzliche­m Erscheinen von Fahrzeugen (auch wenn diese noch weit entfernt zu sein scheinen);

● Vermeiden Sie das Überqueren der Fahrbahn;

● Wenden Sie nicht mit Ihrem Fahrzeug und fahren Sie nicht rückwärts, um die Schnellstr­aße wieder zu verlassen. (FA)

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