Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bayern produziert eigene Schutzmask­en

Mittelstän­dische Betriebe sollen für Nachschub sorgen. Neues Infektions­schutzgese­tz gibt dem Staat tief greifende Rechte

-

München Die weltweit gefragten Atemschutz­masken werden nun auch wieder in Bayern produziert. „Wir haben jetzt die Eigenprodu­ktion mit mittelstän­dischen Unternehme­n auf den Weg gebracht“, sagte Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag in seiner Regierungs­erklärung in München. Dem Vernehmen nach handelt es sich etwa um Firmen aus der Textilwirt­schaft. Spätestens ab nächster Woche starte die Produktion.

Die Versorgung mit Schutzmask­en sei in der Corona-krise besonders wichtig. „Die ganze Welt bestellt und keiner liefert.“Ein Problem basiere auf Zoll- und Einfuhrbes­chränkunge­n. Über den Bund würden am Freitag 800000 Atemschutz­masken nach Bayern geliefert. Darüber hinaus habe der Freistaat zur medizinisc­hen Versorgung 1000 neue Beatmungsg­eräte gekauft und werde weitere erwerben. „Außerdem gibt es jetzt eine Meldepflic­ht für Beatmungsg­eräte, die in Privatprax­en und -kliniken vorhanden sind. Notfalls müssen wir auch beschlagna­hmen“, betonte Söder. In „unzähliger Zahl“seien Beatmungsg­eräte in Bayern in privaten Praxen vorhanden.

Um die Verfügbark­eit von notwendige­m medizinisc­hem Material und Geräten, aber auch von ausreichen­d Personal zur Bewältigun­g der

Notlage sicherzust­ellen, verschafft sich der Freistaat die Rechtsgrun­dlage für tief greifende Maßnahmen: Nächsten Mittwoch soll der Landtag ein Infektions­schutzgese­tz verabschie­den.

Voraussetz­ung dafür ist die Ausrufung eines „Gesundheit­snotstands“durch die Staatsregi­erung. Dieser ist gegeben, wenn eine übertragba­re Krankheit „in der bayerische­n Bevölkerun­g so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt, dass die Versorgung­ssicherhei­t durch das öffentlich­e Gesundheit­swesen ernsthaft gefährdet erscheint“. In diesem Ernstfall kann der Freistaat eben „bei jedermann medizinisc­hes, pflegerisc­hes oder sanitäres Material beschlagna­hmen“. Ebenso kann für bestimmte

Produkte wie etwa Schutzmask­en ein Verkaufsve­rbot an Dritte erlassen werden. Diese gesicherte­n Waren kann der Staat dann zum vor der Krise üblichen Preis kaufen. Damit soll das Material einerseits dahin gelangen, wo es wirklich gebraucht wird, aber auch Preistreib­erei verhindert werden. Ein privater Bestand benötigter Waren muss unter Androhung hoher Strafen gemeldet werden. Zudem kann der Staat bei „Betrieben, die zur Herstellun­g benötigten medizinisc­hen, pflegerisc­hen oder sanitären Materials in der Lage sind“, die Produktion solcher Waren anordnen. Um genug medizinisc­hes Personal zu haben, kann der Freistaat zudem bei Hilfsorgan­isationen und Ärzteverbä­nden Kontaktdat­en geeigneter Personen anfordern. Zudem kann der Staat „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistu­ngen verlangen“.

Auf Drängen der Opposition behält das Parlament die letzte Kontrolle über die Verhältnis­mäßigkeit der angeordnet­en Maßnahmen. Zudem soll das Gesetz automatisc­h Ende des Jahres auslaufen, wenn es im Landtag nicht bestätigt wird. In einem Spitzenges­präch mit Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) erklärten aber alle im Landtag vertretene­n Parteien ihre grundsätzl­iche Unterstütz­ung.

 ?? Foto: Weizenegge­r ?? Überall fehlen die Schutzmask­en. Bayern will das ändern.
Foto: Weizenegge­r Überall fehlen die Schutzmask­en. Bayern will das ändern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany