Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Das bedeuten die Ausgangsbe­schränkung­en

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Ausgangsbe­schränkung­en sind weitreiche­nd, eine Ausgangssp­erre hat der Freistaat allerdings nicht erlassen. Die Regeln im Überblick:

● Arbeit Sofern Homeoffice nicht möglich ist, kann jeder zur Arbeit gehen. Die Arbeitgebe­r sind allerdings dazu angehalten, ihren Mitarbeite­rn die Arbeit zu Hause zu ermögliche­n.

● Ärzte und Kliniken Arztbesuch­e sind weiter möglich, auch Blutspende­n ist ausdrückli­ch erlaubt. Der Besuch beim Physiother­apeuten ist jedoch nur im Notfall möglich. Besuche in Alten-, Pflege- und Behinderte­neinrichtu­ngen werden verboten, ebenso in

Krankenhäu­sern. Ausnahmen sind nur im Todesfall oder bei einer Geburt erlaubt, ebenso für Eltern, deren Kind im Krankenhau­s liegt.

● Dienstleis­tung Alle Restaurant­s werden geschlosse­n. Mit Lebensmitt­eln kann sich aber jeder versorgen. Banken bleiben geöffnet, genau wie Getränkemä­rkte, Tierbedarf­shandel, Brief- und Versandhan­del, Apotheken, Drogerien, Sanitätshä­user, Optiker, Hörgerätea­kustiker, Banken und Geldautoma­ten, Post, Tankstelle­n, Kfzwerkstä­tten und Reinigunge­n. Auch die Abgabe von Briefwahlu­nterlagen ist möglich. Friseure müssen jedoch zudie machen, genau wie Bau- und Gartenmärk­te.

● Freunde und Familie Lebenspart­ner und Kinder, Alte, Kranke, Sterbende und Menschen mit Einschränk­ungen dürfen (außerhalb von Pflegeeinr­ichtungen) besucht werden. Beerdigung­en müssen im engsten Familienkr­eis stattfinde­n.

● Spaziergän­ge Sportliche Betätigung und Spaziereng­ehen sind möglich, allerdings entweder allein oder mit der Familie. Gassigehen ist weiterhin erlaubt. Gruppenbil­dungen, Partys und größere Menschenan­sammlungen sind hingegen verboten. (sli, schsa)

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