Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Das bedeuten die Ausgangsbeschränkungen
Ausgangsbeschränkungen sind weitreichend, eine Ausgangssperre hat der Freistaat allerdings nicht erlassen. Die Regeln im Überblick:
● Arbeit Sofern Homeoffice nicht möglich ist, kann jeder zur Arbeit gehen. Die Arbeitgeber sind allerdings dazu angehalten, ihren Mitarbeitern die Arbeit zu Hause zu ermöglichen.
● Ärzte und Kliniken Arztbesuche sind weiter möglich, auch Blutspenden ist ausdrücklich erlaubt. Der Besuch beim Physiotherapeuten ist jedoch nur im Notfall möglich. Besuche in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden verboten, ebenso in
Krankenhäusern. Ausnahmen sind nur im Todesfall oder bei einer Geburt erlaubt, ebenso für Eltern, deren Kind im Krankenhaus liegt.
● Dienstleistung Alle Restaurants werden geschlossen. Mit Lebensmitteln kann sich aber jeder versorgen. Banken bleiben geöffnet, genau wie Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfzwerkstätten und Reinigungen. Auch die Abgabe von Briefwahlunterlagen ist möglich. Friseure müssen jedoch zudie machen, genau wie Bau- und Gartenmärkte.
● Freunde und Familie Lebenspartner und Kinder, Alte, Kranke, Sterbende und Menschen mit Einschränkungen dürfen (außerhalb von Pflegeeinrichtungen) besucht werden. Beerdigungen müssen im engsten Familienkreis stattfinden.
● Spaziergänge Sportliche Betätigung und Spazierengehen sind möglich, allerdings entweder allein oder mit der Familie. Gassigehen ist weiterhin erlaubt. Gruppenbildungen, Partys und größere Menschenansammlungen sind hingegen verboten. (sli, schsa)