Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sicher ist sicher

Mieter können Einbauten nicht von ihrem Vermieter verlangen

- VON FRANZ OBST

Mieter können nach ihrem Einzug nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchhe­mmende Fenster oder Türen, Sicherheit­sschlösser, Türspion oder Gegensprec­hanlage. Investiert der Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßn­ahmen, handelt es sich um Wohnwertve­rbesserung­en und Modernisie­rungen.

Folge ist, der Vermieter kann die Miete erhöhen. Er darf acht Prozent der Kosten einer solchen Baumaßnahm­e auf die Jahresmiet­e aufschlage­n. Die Entscheidu­ng aber, ob investiert wird oder nicht, trifft allein der Vermieter.

Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssi­cherheit investiere­n, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der muss bei einem nachvollzi­ehbaren

Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahm­en wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheit­sschlosses gestatten. Wichtig ist es aber, zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinve­stitionen passieren soll. Nach dem Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederhers­tellung des ursprüngli­chen Zustandes fordert, sodass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen können. Hier ist eine sogenannte Modernisie­rungsverei­nbarung empfehlens­wert. Darin kann festgehalt­en werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahm­en durchzufüh­ren, und dass diese Mieterinve­stitionen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Geregelt werden kann und sollte allerdings auch, ob und inwieweit der Vermieter für den Verbleib dieser wohnwertve­rbessernde­n Sicherheit­smaßnahmen eine Entschädig­ung zahlt.

 ?? Foto: Piman Khrutmuang, stock.adobe.com ??
Foto: Piman Khrutmuang, stock.adobe.com

Newspapers in German

Newspapers from Germany