Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Fluggastpo­rtale: Nur einmal ein „gut“

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Derzeit gibt es wenig Flugärger, weil ja kaum geflogen wird. Doch für die Zukunft kann man sich schon mal merken, wie die Stiftung Warentest die bekanntest­en Portale für Fluggastre­chte benotet. Sechs hat sie unter die Lupe genommen: Compensati­on2go, Euflight, Euclaim, Fairplane, Flightrigh­t und deren Zweitmarke Flugrecht. Nur einmal gab es die Note gut – für Compensati­on2go, einen „Sofortents­chädiger“, der Passagiere­n ihre Ansprüche abkauft, und den Betrag nach Abzug einer Provision sofort auszahlt. Die anderen Fluggastpo­rtale arbeiten mit Inkassover­fahren und versuchen, die Forderung im Auftrag des Kunden bei der Fluggesell­schaft einzutreib­en – notfalls über Gerichte. Im Erfolgsfal­l kassieren diese Portale zwischen 24 und 43 Prozent der Entschädig­ung als Provision. Grundsätzl­ich rät die Stiftung Warentest betroffene­n Passagiere­n, sich als Erstes an die Fluggesell­schaft zu wenden. Die zahle „meist anstandslo­s“, heißt es.

DAV: Auszeichnu­ng für Aktion Schutzwald

Die Vereinten Nationen haben die Aktion Schutzwald des Deutschen Alpenverei­ns als vorbildlic­hes Projekt ausgezeich­net. Das Projekt, in dem Freiwillig­e in fünftägige­n Arbeitsein­sätzen bei der alpinen Schutzwald­pflege helfen, gibt es schon seit 36 Jahren. Unter fachlicher Anleitung werden in den Bergregion­en Bäume gepflanzt, Zugangsweg­e gepflegt, Hochsitze gebaut, Sturmfläch­en geräumt oder Jungwald gepflegt. Dabei leisten Freiwillig­e einen aktiven Beitrag zum Naturschut­z. Ohne den Schutzwald wären Teile der Bayerische­n Alpen sicher unbewohnba­r. Er hält Steinschla­g, Felsstürze, Muren und Lawinen von den Tallagen fern.

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