Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Fluggastportale: Nur einmal ein „gut“
Derzeit gibt es wenig Flugärger, weil ja kaum geflogen wird. Doch für die Zukunft kann man sich schon mal merken, wie die Stiftung Warentest die bekanntesten Portale für Fluggastrechte benotet. Sechs hat sie unter die Lupe genommen: Compensation2go, Euflight, Euclaim, Fairplane, Flightright und deren Zweitmarke Flugrecht. Nur einmal gab es die Note gut – für Compensation2go, einen „Sofortentschädiger“, der Passagieren ihre Ansprüche abkauft, und den Betrag nach Abzug einer Provision sofort auszahlt. Die anderen Fluggastportale arbeiten mit Inkassoverfahren und versuchen, die Forderung im Auftrag des Kunden bei der Fluggesellschaft einzutreiben – notfalls über Gerichte. Im Erfolgsfall kassieren diese Portale zwischen 24 und 43 Prozent der Entschädigung als Provision. Grundsätzlich rät die Stiftung Warentest betroffenen Passagieren, sich als Erstes an die Fluggesellschaft zu wenden. Die zahle „meist anstandslos“, heißt es.
DAV: Auszeichnung für Aktion Schutzwald
Die Vereinten Nationen haben die Aktion Schutzwald des Deutschen Alpenvereins als vorbildliches Projekt ausgezeichnet. Das Projekt, in dem Freiwillige in fünftägigen Arbeitseinsätzen bei der alpinen Schutzwaldpflege helfen, gibt es schon seit 36 Jahren. Unter fachlicher Anleitung werden in den Bergregionen Bäume gepflanzt, Zugangswege gepflegt, Hochsitze gebaut, Sturmflächen geräumt oder Jungwald gepflegt. Dabei leisten Freiwillige einen aktiven Beitrag zum Naturschutz. Ohne den Schutzwald wären Teile der Bayerischen Alpen sicher unbewohnbar. Er hält Steinschlag, Felsstürze, Muren und Lawinen von den Tallagen fern.