Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Provisionen doppelt kassiert
Riester: Wie sich Sparer zuviel bezahlte Kosten zurückholen
Wer dem Wolf das Schafe hüten überlässt, darf sich nicht wundern, wenn die Herde immer kleiner wird. Vergleichbares ist dem Gesetzgeber mit Blick auf das Riester-sparen vorzuhalten. Die eigentlich sehr gute Idee einer privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung wurde von Beginn an in die falschen Hände gelegt. Produktentwicklung, Beratung und Vertrieb hatte man achtlos denjenigen überlassen, die meisten daran verdienen: den Versicherungen, den Banken und den Fondsgesellschaften.
Die Folgen heute sind klar erkennbar: Riester-kritik in den Medien und Riester-müdigkeit in der Bevölkerung. Hinzu kommt jetzt auch noch der doppelte Griff in die Sparertasche durch Versicherungsgesellschaften.
Für jeden Abschluss eines Riester-versicherungsvertrages kann die Versicherung Abschluss- und Vertriebskosten abrechnen. Viele Versicherer haben dies aber gleich mehrfach getan – und zwar so, dass die Kunden es nicht einmal merken konnten. Und dies funktionierte so:
Erhält ein Riester-sparer neue Kinderzulagen, sinken dadurch seine Eigenbeiträge. Darauf hatte er bereits die vollen Abschlussund Vertriebskosten bezahlt. Für die neuen Kinderzulagen wurde er jedoch erneut zur Kasse gebeten – der Versicherer verlangte ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten. Und noch mehr:
Fiel die Zulage des Riester-sparers wieder weg, verlangten einige Versicherer abermals Abschlussund Vertriebskosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge.
Über die lange Laufzeit gesehen, geht es hier um hunderte oder tausende Euro zu viel gezahlte Kosten pro Vertrag. In den letzten Jahren ist so schätzungsweise ein dreistelliger Millionenbetrag der Versicherungswirtschaft zugeflossen.
Diese Praxis war noch nie erlaubt. Und doch bedurfte es erst einer Klarstellung durch die Finanzdienstleistungsaufsicht im letzten Jahr, um dieses „Selbstbedienungsmodell“zu unterbinden. An sich schon ein Unding, kommt hinzu, dass die Versicherer nicht verpflichtet wurden, von sich aus die Rückzahlung an die Sparer zu veranlassen.
Es ist zwar davon auszugehen, dass alle Versicherer die unberechtigten Kosten an die Kunden zurückzahlen werden, jedoch muss sich jeder Riester-sparer erst einmal selbst darum kümmern. Leider kann man anhand der Vertragsunterlagen nicht erkennen, ob man betroffen ist.
Wann das der Fall sein kann und wie man an sein Geld kommt, kann man im Internet unter der Adresse www.verbraucherzentrale-bayern.de erfahren – und zwar im Onlineartikel: „Riesterrente: So holen Sie sich doppelt gezahlte Provisionen zurück“erfahren. Mit dem dort abrufbaren Musterbrief können betroffene Kunden dann ihren Versicherer auffordern, mehrfach gezahlte Kosten zu erstatten.