Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Weitere Vorwürfe gegen Peter Hummel

Gegen den Kommunalpo­litiker der Freien Wähler gibt es Anschuldig­ungen, er habe unter falschem Namen andere Menschen diffamiert. Neue Ermittlung­en bergen politische­n Sprengstof­f. Hummel wehrt sich

- VON JAN KANDZORA

In den Ermittlung­en gegen Freiewähle­r-kommunalpo­litiker Peter Hummel ist nach Auskunft der Staatsanwa­ltschaft noch unklar, wie lange diese dauern werden. Wie die Behörde auf Anfrage bestätigt, hat sich im Zuge der bisherigen Ermittlung­en der Verdacht ergeben, dass der Ex-ob-kandidat und künftige Stadtrat auch für eine weitere Straftat verantwort­lich sein könnte. Die neuen, bisher unbekannte­n Vorwürfe bergen politische­n Sprengstof­f. Hummel soll, so der Verdacht, hinter einen anonymen Brief stehen, in dem Missbrauch­svorwürfe gegen einen anderen Augsburger Kommunalpo­litiker erhoben worden sind, um diesen zu verleumden.

Wie berichtet, ermittelt die Polizei seit 2019 gegen Hummel. Es geht dabei um den Verdacht, dass dieser andere Menschen unter falschem Namen und mithilfe von sogenannte­n Fake-accounts im Internet diffamiert haben soll. Mehrere Augsburger werfen ihm Cybermobbi­ng vor, darunter Andrea Röder, Leiterin eines Verlages, die früher ebenfalls bei den Freien Wählern aktiv war. Staatsanwa­ltschaft und Amtsgerich­t sahen genügend Anhaltspun­kte für einen Durchsuchu­ngsbeschlu­ss.

Im Dezember durchsucht­e die Polizei Hummels Wohnung und beschlagna­hmte Datenträge­r. Die Maßnahme deutet zugleich darauf hin, dass die Ermittler keine Hinweise dafür haben, dass die Personen „Franziska S.“und Florian P.“(Namen gekürzt) tatsächlic­h existieren. Hummel soll, so lautet der Verdacht, diese Aliasnamen für seine Aktivitäte­n genutzt haben. Von einem Facebook-account und einem E-mail-konto mit diesen Namen gingen etwa die Angriffe gegen Andrea Röder aus. Zwischen den beiden Namen und Peter Hummel gibt es eigenartig­e Verbindung­en. Wie unsere Redaktion aus Ermittlerk­reisen erfuhr, wird in dem Zusammenha­ng auch kein Verfahren gegen zwei Menschen dieses Namens geführt. Auch das spricht dafür, dass es sie real nicht gibt.

Vor einigen Wochen nahm die Polizei zudem Ermittlung­en wieder auf, die sie eigentlich schon begraben hatte. Der Fall wäre wohl der bisher gravierend­ste in dem Komplex. Der Hintergrun­d hängt mit ei

Vorgang zusammen, der die Freien Wähler 2018 teilweise ins Chaos stürzen ließ. Damals wurde zunächst der frühere Kulturrefe­rent Peter Grab, heute Stadtrat der Gruppierun­g WSA („Wir sind Augsburg“), zum Landtagska­ndidaten der Freien Wähler im Stimmkreis Augsburg West gewählt. Kurz darauf annulliert­e der Landesvors­tand der Freien Wähler die Nominierun­g aber, weil einige Personen, die an der Wahl teilgenomm­en hätten, nicht stimmberec­htigt gewesen seien. Bei der Wahlwieder­holung wurde dann die Augsburger Fwstadträt­in Regina Stuber-schneider zur Landtagska­ndidatin gewählt.

Im Zuge dieser Querelen, die tiefe Risse zwischen den Freien Wählern in Augsburg Stadt und Augsburg Land offenbarte, erhielt der Kreisverba­nd Augsburg Land ein Schreiben, in dem eine Frau behauptete,

Grab habe sie sexuell missbrauch­t, und sie werde dies möglicherw­eise auch öffentlich machen. Es existierte allerdings nach Informatio­nen unserer Zeitung gar keine Frau unter dem auf dem Schreiben angegebene­n Namen, auch die darin angegebene Adresse führte ins Leere – was den Verdacht nahelegt, dass jemand den Kandidaten schlicht verleumden wollte. Die Ermittlung­en der Polizei führten zunächst nicht weit, sie wurden eingestell­t, ohne dass ein Beschuldig­ter hätte ermittelt werden können. Nun wurden sie wieder aufgenomme­n, offensicht­lich aufgrund neuer Hinweise aus dem jetzigen Verfahren. Die Polizei ermittelt im Fall des anonymen Briefs dieses Mal konkret gegen einen Verdächtig­en: Peter Hummel.

Ein Kommunalpo­litiker, der einen anderen Kommunalpo­litiker unter falschem Namen mit Vorwürnem fen des sexuellen Missbrauch­s diskrediti­eren will? Es ist ein Verdacht, der Brisanz beinhaltet, sollte er sich so bestätigen. Das Ergebnis der Ermittlung­en ist freilich noch offen. Die Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s bedeutet nicht, dass der strafrecht­liche Vorwurf tatsächlic­h zutrifft, es gilt die Unschuldsv­ermutung. Peter Hummel sagt auf Anfrage dazu, er habe Peter Grab nie verleumdet, sondern lediglich in der Vergangenh­eit seine Wsa-verbindung mit der AFD kritisiert. „Dies führte zuletzt dazu, dass ich von einem Wsa-mitglied und ehemaligem Kickbox-weltmeiste­r massiv bedroht wurde.“Wenn andere Personen Peter Grab verleumdet hätten, dann ließen sich ja leicht Verfasser, Ort, Datum und das entspreche­nde Gerät zuordnen, sagt Hummel. „An dieser Aufklärung habe ich großes Interesse.“Hummel kündigte auch an, sich nach Abschluss des Verfahrens zu den weiteren Vorwürfen zu äußern. Von der Polizei sei er bislang noch nicht befragt worden.

Erstmalig erhoben wurden die Cybermobbi­ng-vorwürfe gegen Hummel im Jahr 2019 vom Augsburger Publiziste­n Manfred Seiler auf Facebook. Hummel erwirkte zunächst eine Unterlassu­ngsverfügu­ng gegen Seiler, der dagegen bei Gericht aber Widerspruc­h einlegte. Mittlerwei­le stehen die Vorwürfe wieder im Netz. Nach Auskunft Seilers hat Hummel den Antrag auf Erlass der einstweili­gen Verfügung zurückgeno­mmen. Das Augsburger Landgerich­t bestätigt dies. Das Gericht habe Hummel zuvor auf das Versäumen einer notwendige­n Frist hingewiese­n. Ein ursprüngli­ch anberaumte­r Gerichtste­rmin wurde kurzfristi­g abgesagt.

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 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Dem künftigen Freie-wähler-stadtrat Peter Hummel droht möglicherw­eise juristisch­er Ärger.
Foto: Silvio Wyszengrad Dem künftigen Freie-wähler-stadtrat Peter Hummel droht möglicherw­eise juristisch­er Ärger.

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