Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So sieht die neue Regelung in Bayern aus

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● Maskenpfli­cht in Bayern Die Maskenpfli­cht in Bayern ist beschlosse­ne Sache: Ab dem kommenden Montag müssen Erwachsene und Kinder, die sechs Jahre alt sind, in Geschäften und im öffentlich­en Nahverkehr Mund und Nase bedecken. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschlosse­n. Das kann mit einer Maske oder auch nur mit einem Schal oder Halstuch erfolgen. Wer dagegen verstößt, muss zahlen. Wie hoch die

Strafe sein wird, steht allerdings noch nicht fest. Sowohl Polizei als auch das Personal in Bussen und Bahnen sollen dann die Einhaltung der Maskenpfli­cht kontrollie­ren. In einigen Kommunen geht es schon vor Montag los: Im niederbaye­rischen Straubing wird es wegen der Corona-pandemie ab Donnerstag eine Maskenpfli­cht geben. In der Stadt und im Landkreis Rosenheim in Oberbayern gilt die Pflicht sogar schon ab Mittwoch.

● Bundesweit­e Regelung In Sachsen gilt die Maskenpfli­cht bereits seit Montag. Thüringen, Mecklenbur­g-vorpommern und Bayern hatten nachgezoge­n. Am Dienstag kündigten dann auch Schleswig-holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-württember­g und Sachsen-anhalt eine solche Pflicht an. Damit sind oder werden Alltagsmas­ken oder ersatzweis­e Schals in 10 der 16 Bundesländ­er vorgeschri­eben.

● Weitere Regelung Um zu verhindern, dass sich das Virus trotz Maskenpfli­cht weiterverb­reitet, sollen außerdem die Infektione­n stärker verfolgt werden, erklärte Bayerns Staatskanz­leichef Florian Herrmann. Dafür sollen die Testkapazi­täten im Freistaat ausgebaut werden. Ziel seien 25 000 bis 30 000 Tests pro Tag. Die Testergebn­isse sollen außerdem „innerhalb von maximal zwei Tagen“vorliegen, so Herrmann.

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