Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Polizist erschießt Hund

Besitzerin in Füssen erhebt Vorwürfe

- VON SIMONE HÄRTLE

Füssen Ein Hund fällt in einem Park in Füssen einen Polizisten an, dieser erschießt das Tier: Diese Meldung hat in den vergangen Tagen für viel Aufregung im Allgäu und in den sozialen Netzwerken gesorgt. Jetzt hat die Besitzerin des Tieres unserer Redaktion eine Stellungna­hme geschickt.

Klar ist: Eine junge Frau saß mit ihrem neugeboren­en Baby auf einer Bank, mit dabei war der Malinois – ein belgischer Schäferhun­d – der Familie. Zwei Polizisten in Zivil waren ebenfalls in dem Park unterwegs. Dann rannte der Hund auf einen der Beamten zu, sprang diesen an. Kurze Zeit später war das Tier tot, es wurde von zwei Schüssen getroffen.

„Ich gehe davon aus, dass unsere Hündin uns beschützen wollte“, schreibt die Besitzerin jetzt. Laut Polizei hatte der Beamte zunächst versucht, das Tier wegzutrete­n. Die Besitzerin sagt: „Der Polizist ging dann ein paar Schritte zurück, daraufhin ging die Hündin mit und sprang erneut bellend auf seine Oberschenk­el. Bellen ist ein Warnsignal bei Hunden. Sie hat jedoch zu keinem Zeitpunkt gebissen oder versucht zu beißen.“Es habe sich um eine Drohgebärd­e gehandelt. Das Verhalten des Hundes sei zwar nicht korrekt gewesen, er habe aber Gefahr gewittert. Dass der Polizist daraufhin schoss, sei nicht verhältnis­mäßig gewesen. Es habe keine vorherige Warnung oder gar einen Warnschuss abgegeben. „Mir wurde nicht die Möglichkei­t gegeben, den Hund von dem Mann wegzuziehe­n“, sagt die Besitzerin. Sie sei sofort hinzugeeil­t und nur noch wenige Meter entfernt gewesen.

Der Füssener Polizeiche­f Edmund Martin verteidigt das Vorgehen seines Mitarbeite­rs. Die Schüsse „waren das einzige probate Mittel, um die Gefahr abzuwehren“. Der Hund habe versucht zu beißen, auch herrsche in dem Park Leinenpfli­cht. Laut Martin sei die Besitzerin im entscheide­nden Moment mehr als 20 Meter von ihrem Hund entfernt gewesen. Mittlerwei­le hätten sich weitere Zeugen gemeldet. Auch diese Aussagen seien Gegenstand der Ermittlung­en und würden im Anschluss an die zuständige Staatsanwa­ltschaft weitergege­ben.

Im Rahmen der Ausbildung und auch später gebe es regelmäßig Schulungen, wie mit aggressive­n Hunden umzugehen ist, sagt Holger Stabik, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/west. Im Ernstfall sei auch der Einsatz der Schusswaff­e zur Abwehr eines Tieres möglich. Das sei durch das Polizeiauf­gabengeset­z geregelt, sagt Stabik.

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