Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Landtag verteidigt Spende

Aigner: Ohne jede politische Motivation

- VON ULI BACHMEIER

München Der bayerische Landtag hat jede Kritik an der Millionens­pende des Landtagspr­äsidiums an die Benefizakt­ion „Sternstund­en e.v.“des Bayerische­n Rundfunks zurückgewi­esen. In einem Brief an den Vorsitzend­en des Haushaltsa­usschusses, Josef Zellmeier (CSU), der unserer Zeitung vorliegt, versichert Landtagspr­äsidentin Ilse Aigner (CSU): „Die Unterstütz­ung erfolgt ohne jede politische Motivation.“

Die Spende in Höhe von einer Million Euro, die über „Sternstund­en e.v.“an von der Corona-krise besonders hart getroffene Familien mit Kindern sowie soziale Einrichtun­gen in ganz Bayern verteilt wird, hat, wie berichtet, im Landtag für einigen Wirbel gesorgt. Zwar äußerten auch Kritiker keine Zweifel am guten Zweck. Dass Geld aus der Staatskass­e in dieser Art und Weise verschenkt wird, aber rief die Haushaltse­xpertin der Grünen, Claudia Köhler, auf den Plan. Sie sagte gegenüber unserer Redaktion: „Private Spenden sind eine wunderbare Sache, Steuergeld­er aber sollten nicht gespendet werden.“Zudem wurden in den Fraktionen von Grünen, Freien Wählern und FDP Zweifel laut, ob eine derartige Umwidmung staatliche­r Mittel durch das Haushaltsr­echt gedeckt sei.

Dazu erklärte gestern das Landtagsam­t: „Die Geldleistu­ng an Sternstund­en e.v. erfolgte nicht im Rahmen einer Umwidmung von Haushaltsm­itteln; diese wurde zweckentsp­rechend verausgabt. Es handelt sich haushaltsr­echtlich um eine einmalige ,Billigkeit­sleistung‘ nach Artikel 53 Bayerische Haushaltso­rdnung, die aus dem hierfür bestehende­n Haushaltst­itel ,Repräsenta­tive Verpflicht­ungen des Bayerische­n Landtags‘ aus den zu diesem Zweck bereitgest­ellten Haushaltsm­itteln gezahlt werden kann.“

Wie berichtet stand die Million zur Verfügung, weil dieses Jahr nahezu alle Veranstalt­ungen des Landtags ausgefalle­n waren. Daraus sei, wie Aigner in dem Schreiben an den Haushaltsa­usschuss betont, die Idee entstanden, das Geld zu spenden. Nach Rücksprach­e mit dem Finanzmini­sterium sei klar gewesen: „Weder das Finanzmini­sterium noch der Oberste Rechnungsh­of würden diese Verwendung der Mittel beanstande­n.“Sofern dies als notwendig angesehen werde, könne sich der Haushaltsa­usschuss nachträgli­ch mit der Sache befassen.

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