Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Landtag verteidigt Spende
Aigner: Ohne jede politische Motivation
München Der bayerische Landtag hat jede Kritik an der Millionenspende des Landtagspräsidiums an die Benefizaktion „Sternstunden e.v.“des Bayerischen Rundfunks zurückgewiesen. In einem Brief an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Josef Zellmeier (CSU), der unserer Zeitung vorliegt, versichert Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU): „Die Unterstützung erfolgt ohne jede politische Motivation.“
Die Spende in Höhe von einer Million Euro, die über „Sternstunden e.v.“an von der Corona-krise besonders hart getroffene Familien mit Kindern sowie soziale Einrichtungen in ganz Bayern verteilt wird, hat, wie berichtet, im Landtag für einigen Wirbel gesorgt. Zwar äußerten auch Kritiker keine Zweifel am guten Zweck. Dass Geld aus der Staatskasse in dieser Art und Weise verschenkt wird, aber rief die Haushaltsexpertin der Grünen, Claudia Köhler, auf den Plan. Sie sagte gegenüber unserer Redaktion: „Private Spenden sind eine wunderbare Sache, Steuergelder aber sollten nicht gespendet werden.“Zudem wurden in den Fraktionen von Grünen, Freien Wählern und FDP Zweifel laut, ob eine derartige Umwidmung staatlicher Mittel durch das Haushaltsrecht gedeckt sei.
Dazu erklärte gestern das Landtagsamt: „Die Geldleistung an Sternstunden e.v. erfolgte nicht im Rahmen einer Umwidmung von Haushaltsmitteln; diese wurde zweckentsprechend verausgabt. Es handelt sich haushaltsrechtlich um eine einmalige ,Billigkeitsleistung‘ nach Artikel 53 Bayerische Haushaltsordnung, die aus dem hierfür bestehenden Haushaltstitel ,Repräsentative Verpflichtungen des Bayerischen Landtags‘ aus den zu diesem Zweck bereitgestellten Haushaltsmitteln gezahlt werden kann.“
Wie berichtet stand die Million zur Verfügung, weil dieses Jahr nahezu alle Veranstaltungen des Landtags ausgefallen waren. Daraus sei, wie Aigner in dem Schreiben an den Haushaltsausschuss betont, die Idee entstanden, das Geld zu spenden. Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium sei klar gewesen: „Weder das Finanzministerium noch der Oberste Rechnungshof würden diese Verwendung der Mittel beanstanden.“Sofern dies als notwendig angesehen werde, könne sich der Haushaltsausschuss nachträglich mit der Sache befassen.