Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Anklage gegen Landwirt erhoben

Ein Bauer aus Bad Grönenbach und sein Sohn sollen sich nicht um ihre kranken Tiere gekümmert haben. Jetzt entscheide­t das Memminger Landgerich­t, ob sie bestraft werden

- VON HELMUT KUSTERMANN

Bad Grönenbach/memmingen Mehr als ein Jahr nach Bekanntwer­den des Allgäuer Tierskanda­ls legt die Justiz erste Ergebnisse vor: Die Memminger Staatsanwa­ltschaft hat Anklage erhoben gegen einen 66-jährigen Landwirt aus Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgä­u) und dessen 23 Jahre alten Sohn. Den beiden werden Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz vorgeworfe­n, 54 Rinder sollen davon betroffen sein. Das Memminger Landgerich­t entscheide­t jetzt, ob es zu einer Verhandlun­g kommt. Die beiden Angeschuld­igten haben bereits ein „vorläufige­s Halte- und Betreuungs­verbot für Rinder“erhalten. Den Betrieb führt derzeit nach Angaben des Unterallgä­uer Landratsam­tes eine andere Person.

Im Zuge des Tierskanda­ls waren drei Höfe aus Bad Grönenbach ins Visier der Behörden geraten. Die Ermittlung­en richteten sich gegen insgesamt 15 Personen. Viele Beobachter fragten sich zuletzt, warum es so lange dauert, bis die Staatsanwa­ltschaft die Vorfälle bewertet. „Für jeden einzelnen Tierschutz­verstoß, für jede Kuh gibt es ein gesonderte­s Gutachten“, sagte kürzlich ein Sprecher der Behörde gegenüber unserer Zeitung. Am Donnerstag hat die Memminger Staatsanwa­ltschaft bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen die beiden Bad Grönenbach­er Landwirte erhoben hat.

Es gehe dabei um den Zeitraum zwischen Juli und November 2019, sagte Pressespre­cher Thorsten Thamm. Die Angeschuld­igten betrieben Hofstellen in den Landkreise­n Unter- und Oberallgäu sowie im Stadtgebie­t. Ihnen werde vor allem zur Last gelegt, nicht dafür gesorgt zu haben, dass kranke Tiere die erforderli­che medizinisc­he Behandlung bekamen, sagt Thamm. Dem 66-jährigen Landwirt werden zudem „aktive Handlungen zum Nachteil der Tiere“vorgeworfe­n. Näher wollte sich Thamm zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äußern.

Umfangreic­he Ermittlung­en waren der Anklage vorausgega­ngen. Laut Staatsanwa­ltschaft fanden zwei Durchsuchu­ngen statt, zudem haben das Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) sowie die Landratsäm­ter Ober- und Unterallgä­u Sachverstä­ndigen-gutachten erstellt. Nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft haben die beiden Landwirte aus Bad Grönenbach gegen Paragraph 17 des Tierschutz­gesetzes verstoßen. Demnach „macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederhole­nde erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Das Gesetz sehe dabei für jeden einzelnen Verstoß eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren vor.

Nachdem die mutmaßlich­en Missstände auf dem Hof bekannt geworden waren, richtete die Landes-spd im vergangene­n Herbst eine Anfrage an das bayerische Verbrauche­rschutz-ministeriu­m. In der Antwort hieß es, dass die Milchkühe in einem Teil des Stalls in einem Kot-urin-gemisch gestanden hätten. Zudem hätten Kontrolleu­re festgestel­lt, dass zahlreiche Kälber in ihren Abteilen zeitweise keinen Zugang zu Wasser hatten und krank waren. Einige Tiere seien wegen ihkemptene­r res schlechten Gesundheit­szustandes eingeschlä­fert worden. Die Memminger Staatsanwa­ltschaft berichtete damals, dass der heute 66-Jährige bereits zweimal zu Geldstrafe­n verurteilt worden sei – wegen Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz und Beihilfe dazu.

Heimlich aufgenomme­ne Videos hatten den Tierskanda­l aufgedeckt. Die Bilder stammten aus einem der größten deutschen Milchviehb­etriebe mit damals etwa 1800 Kühen. Hier sei „Ende August oder Mitte September“mit den Gutachten zu rechnen, sagt Pressespre­cher Thorsten Thamm von der Memminger Staatsanwa­ltschaft. Beim dritten Hof auf Bad Grönenbach­er Gemeindege­biet, der ins Visier der Behörden geraten ist, „dauert es auf jeden Fall länger“.

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Foto: Karl-josef Hildenbran­d, dpa Wegen Verstößen gegen den Tierschutz hat die Staatsanwa­ltschaft zwei Rinderhalt­er aus Bad Grönenbach – einen 66-Jährigen und seinen Sohn – angeklagt.

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