Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bezug zum Fall Maddie

Tatverdäch­tiger fordert Entlassung aus der Haft. Wo wird ihm der Prozess gemacht?

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Luxemburg Der Tatverdäch­tige im Fall Maddie hat bei seinen Bemühungen um eine Freilassun­g aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EUGH) kam am Donnerstag in einem Rechtsguta­chten zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 vom Landgerich­t Braunschwe­ig wegen der Vergewalti­gung einer Us-amerikaner­in verurteilt werden durfte. Das Gutachten ist für die Eugh-richter nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzu­ng des zuständige­n Generalanw­altes.

Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der Mann eine Aufhebung des Urteils fordert, weil er ursprüngli­ch auf Grundlage eines Europäisch­en Haftbefehl­s für eine andere Straftat an Deutschlan­d ausgeliefe­rt worden war. Er verweist dabei darauf, dass es Eu-regeln für den Europäisch­en Haftbefehl verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferu­ng begangener Straftaten belangt wird. Nach dem Rechtsguta­chten ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschlan­d zwischenze­itlich wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäisch­en Haftbefehl zurück nach Deutschlan­d kam.

Relevant ist das Verfahren auch wegen möglicher Auswirkung­en auf den Fall der vor 13 Jahren verschwund­enen Britin Madeleine „Maddie“Mccann: Sollte der Mann vom EUGH recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschlan­d nicht der Prozess gemacht werden. Er wird verdächtig­t, die dreijährig­e Britin 2007 aus einer Ferienanla­ge an der portugiesi­schen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist.

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