Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mann dealt im Asylheim und kommt am Ende frei
Der Angeklagte hatte Marihuana und Ecstasy bei sich, als die Polizei ihn erwischte. Was ihm eine Haft ersparte
Da steht er nun, der Angeklagte, und scheint nichts anzufangen wissen mit seiner neu gewonnenen Freiheit. Der Untersuchungshaftbefehl ist aufgehoben, die Justizbeamten haben ihm eine Rückfahrkarte ins Gefängnis nach Gablingen gegeben, damit er seine Sachen holen kann. Aber wohin danach? Vergangenes Jahr war der 27-Jährige aus Gambia nach Deutschland eingereist – und hatte bald danach begonnen, Drogengeschäfte zu machen.
Im Oktober 2019 wurde er am Königsplatz erwischt, wie er versuchte, Amphetamin zu verkaufen. Und dann der 15. Januar dieses Jahres: Aufgrund wiederholter Anzeigen anderer Bewohner erschienen nach 22 Uhr drei Streifenwagenbesatzungen in der Asylunterkunft in der Ottostraße, um Zimmer zu durchsuchen. Selbst mithilfe eines Hundes sei nichts gefunden worden, so einer der Zeugen. Dann aber merkte der 32-jährige Polizist, wie jemand versuchte, sich hinter seinem Rücken aus dem Haus zu schleichen. Der Mann wurde angehalten – Volltreffer. In seinen Jacken- und Hosentaschen fanden sich Reste von Marihuana. Zudem kam ein Gebinde an Ecstasy-pillen zum Vorschein. In seinem Rucksack fanden sie ein knappes halbes Kilogramm Marihuana, weitere Ecstasy-tabletten, eine Feinwaage. Der 27-Jährige wanderte in Untersuchungshaft, wo er seit über sechs Monaten saß.
Hier habe er, so Verteidiger Michael Weiss, einen Asylantrag gestellt, über den noch nicht beschieden sei. Unmittelbar nach der Anklageverlesung bat Weiss um ein Rechtsgespräch mit Staatsanwältin Julia Egermann und dem Schöffengericht um vorsitzende Richterin Kerstin Meurer, das ergebnislos verlief. Dennoch ging der Angeklagte in Vorleistung, legte ein Geständnis ab. Es wurde durch zwei Polizisten bestätigt. Staatsanwältin Egermann forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Verteidiger Weiss verwies auf die Werthaltigkeit des Geständnisses , das eine umfangreichere Beweisaufnahme erspart habe. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren, eventuell zur Bewährung. Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren. Eine Bewährungsauflage ist das Ableisten von 200 Stunden Hilfsdiensten. (gel)