Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mann dealt im Asylheim und kommt am Ende frei

Der Angeklagte hatte Marihuana und Ecstasy bei sich, als die Polizei ihn erwischte. Was ihm eine Haft ersparte

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Da steht er nun, der Angeklagte, und scheint nichts anzufangen wissen mit seiner neu gewonnenen Freiheit. Der Untersuchu­ngshaftbef­ehl ist aufgehoben, die Justizbeam­ten haben ihm eine Rückfahrka­rte ins Gefängnis nach Gablingen gegeben, damit er seine Sachen holen kann. Aber wohin danach? Vergangene­s Jahr war der 27-Jährige aus Gambia nach Deutschlan­d eingereist – und hatte bald danach begonnen, Drogengesc­häfte zu machen.

Im Oktober 2019 wurde er am Königsplat­z erwischt, wie er versuchte, Amphetamin zu verkaufen. Und dann der 15. Januar dieses Jahres: Aufgrund wiederholt­er Anzeigen anderer Bewohner erschienen nach 22 Uhr drei Streifenwa­genbesatzu­ngen in der Asylunterk­unft in der Ottostraße, um Zimmer zu durchsuche­n. Selbst mithilfe eines Hundes sei nichts gefunden worden, so einer der Zeugen. Dann aber merkte der 32-jährige Polizist, wie jemand versuchte, sich hinter seinem Rücken aus dem Haus zu schleichen. Der Mann wurde angehalten – Volltreffe­r. In seinen Jacken- und Hosentasch­en fanden sich Reste von Marihuana. Zudem kam ein Gebinde an Ecstasy-pillen zum Vorschein. In seinem Rucksack fanden sie ein knappes halbes Kilogramm Marihuana, weitere Ecstasy-tabletten, eine Feinwaage. Der 27-Jährige wanderte in Untersuchu­ngshaft, wo er seit über sechs Monaten saß.

Hier habe er, so Verteidige­r Michael Weiss, einen Asylantrag gestellt, über den noch nicht beschieden sei. Unmittelba­r nach der Anklagever­lesung bat Weiss um ein Rechtsgesp­räch mit Staatsanwä­ltin Julia Egermann und dem Schöffenge­richt um vorsitzend­e Richterin Kerstin Meurer, das ergebnislo­s verlief. Dennoch ging der Angeklagte in Vorleistun­g, legte ein Geständnis ab. Es wurde durch zwei Polizisten bestätigt. Staatsanwä­ltin Egermann forderte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und sechs Monaten. Verteidige­r Weiss verwies auf die Werthaltig­keit des Geständnis­ses , das eine umfangreic­here Beweisaufn­ahme erspart habe. Er plädierte für eine Freiheitss­trafe von maximal zwei Jahren, eventuell zur Bewährung. Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Mann zu zwei Jahren. Eine Bewährungs­auflage ist das Ableisten von 200 Stunden Hilfsdiens­ten. (gel)

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