Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

BGH: Besitzern von Diesel-pkws stehen Schadenser­satzansprü­che zu

Nicht nur Volkswagen ist vom sogenannte­n „Abgasskand­al“betroffen, sondern zahlreiche weitere Hersteller. Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler an

- Dr. Florian Gaibler

Viele Besitzer von Dieselfahr­zeugen erhalten derzeit beziehungs­weise haben seit 2018 Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrt­bundesamt erhalten. Sie werden darin aufgeforde­rt, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareup­date aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrie­b auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschri­ebenen Stickoxidw­erte der Euro 5- oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüf­stand unter Laborbedin­gungen zur Erlangung der Fahrzeugzu­lassung eingehalte­n.

Diese Praxis der Automobilh­ersteller war vielfach rechtswidr­ig, weshalb das Kraftfahrt­bundesamt ihnen gegenüber Zwangsrück­rufe für die

Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworte­n „Dieselskan­dal“oder „Abgasskand­al“in den Blickpunkt der Öffentlich­keit. Deutschlan­dweit gibt es bereits Tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadenser­satz zugesproch­en wurde. Kürzlich hat der BGH mit einigen Urteilen für klare Verhältnis­se gesorgt. Während die Ansprüche der meisten Vw-fahrer mit dem Motor „EA189“grundsätzl­ich bereits verjährt sind, bestehen bei Fahrzeugen mit dem Motor „EA288“, also VW-, Skodaund Seat-fahrzeugen der Baujahre 2015 bis 2019, unseres Erachtens weiterhin beste Erfolgsaus­sichten auf Schadenser­satzzahlun­gen.

Doch nicht nur VW ist vom „Abgasskand­al“betroffen. Das Kraftfahrt­bundesamt hat auch viele andere Hersteller zu Rückrufen verpflicht­et, insbesonde­re Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, FIAT, Icevo, Alfa Romeo, Jeep und Opel sind betroffen. Bei folgenden Dieselmode­llen bestehen sehr gute Chancen auf Schadenser­satz: Audi mit 3.0 und 4.2 Litermotor­en

● (Baujahr 2010-2019) Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotor­en

● (Bj. 2010-2018) sämtliche Mercedes-modelle

(Bj. 2009-2018)

VW-, Audi-, Skoda- und Seat-modelle

● mit 1.6 und 2.0 Litermotor­en ab dem Baujahr 2015 (auch wenn hier noch kein Updateschr­eiben versendet wurde).

VW mit 3.0

(Bj. 2010-2019)

Opel mit 2.0

(Bj. 2010-2019)

Litermotor­en

Litermotor­en

Es lohnt sich, bei jedem Dieselfahr­zeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen

Eine Kanzlei, die sich auf die Durchsetzu­ng von Ansprüchen im Abgasskand­al spezialisi­ert hat, ist die Kanzlei Wawra & Gaibler in Augsburg. „Vielen Besitzern von Dieselfahr­zeugen stehen Schadenser­satzansprü­che zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahr­er in Deutschlan­d können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlun­g des Kaufpreise­s zurückgebe­n oder mehrere Tausend Euro Schadenser­satz in Geld verlangen und das Auto behalten. Bestens stehen die Chancen für die oben genannten Dieselfahr­zeuge oder, wenn die Autobesitz­er im Zeitraum 2018-2020 Post vom Hersteller oder Kraftfahrb­undesamt erhalten haben, in der sie aufgeforde­rt werden, ein Softwareup­date aufspielen zu lassen. Dies betrifft aktuell insbesonde­re die 3.0 Litermotor­en von Audi und Porsche, Opel mit 2.0 Litermotor­en sowie viele Modelle von Mercedes, aber auch ohne Rückruf können bei vielen Modellen Ansprüche geltend gemacht werden. So haben erste Gerichte VW auch für den Verbau des aktuellen 2.0 Literdiese­lmotors, der seit Ende 2014 im Einsatz ist, verurteilt“, resümiert Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler von der Augsburger Kanzlei Wawra & Gaibler und führt weiter aus, „Auch Volvo, Mercedes und Audi haben zugegeben, die Abgasrückf­ührung temperatur­abhängig zu regulieren. Eine Praxis, die Gerichte vielfach für unzulässig erachteten.

Generell lohnt es sich bei jedem Dieselfahr­zeug, mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadenser­satzansprü­che nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf von Gebrauchtw­agen infrage kommen. Gleiches gilt auch für leasing- und darlehensf­inanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespiel­t wurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheide­nd, ob es sich um ein privat angeschaff­tes Fahrzeug oder ein Firmenfahr­zeug handelt.“

Einfache Kontaktauf­nahme ohne Kostenrisi­ko

„Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden, daher über unsere Internetpl­attform

unter der Rubrik „Abgasskand­al“oder gleich ganz bequem die benötigten Dokumente per E-mail an office@rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es, den Kauf-/finanzieru­ngsvertrag, den Fahrzeugsc­hein sowie – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschu­tzversiche­rung sowie den aktuellen Kilometers­tand mitzuteile­n. Im Rahmen einer unverbindl­ichen Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsr­eich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer,

der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden, bevor irgendwelc­he kostenausl­ösenden Maßnahmen vorgenomme­n werden, die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen“, sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler. Warum ein Vorgehen in finanziell­er Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2015 für 50000 Euro gekauft, sind seither 50000 Kilometer gefahren und möchten nun Schadenser­satzansprü­che geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfal­l den Kaufpreis abzüglich einer

Nutzungsen­tschädigun­g von 7142,86 Euro zurückerha­lten. Sie würden in diesem Fall also 42 857,14 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgebe­n. Am Gebrauchtw­agenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierb­ar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahr­en möchten, kommt auch eine Entschädig­ungszahlun­g von mehreren Tausend Euro in Betracht.“

Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilian­straße 51, 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisc­h unter (0821) 50878896 oder per E-mail unter office@ rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de erreichbar.

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Weitere Infos im Internet

www.rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de

 ?? Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com ?? Nicht nur VW ist in den Abgasskand­al verwickelt. Auch Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen.
Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com Nicht nur VW ist in den Abgasskand­al verwickelt. Auch Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen.
 ?? Foto: bluedesign, stock.adobe.com ?? Wer aufgeforde­rt wurde ein Softwareup­date bei seinem Auto installier­en zu lassen, hat sehr gute Chancen mehrere tausend Euro Schadenser­satz zu erhalten.
Foto: bluedesign, stock.adobe.com Wer aufgeforde­rt wurde ein Softwareup­date bei seinem Auto installier­en zu lassen, hat sehr gute Chancen mehrere tausend Euro Schadenser­satz zu erhalten.

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