Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Freie Fahrt für Uber

Ein neues Gesetz soll den Streit zwischen der Taxibranch­e und neuen Mobilitäts­anbietern entschärfe­n. Das plant der Verkehrsmi­nister

-

Berlin Der Taxi- und Fahrdienst­markt in Deutschlan­d soll grundlegen­d reformiert werden – nach langem Ringen legt das Verkehrsmi­nisterium nun einen Gesetzentw­urf vor. Die schwarz-rote Koalition hatte vereinbart, den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienst­markt zu erleichter­n, die meist per App bestellt werden. Anbieter wie Uber, Moia, Clevershut­tle und Viavan sollen also künftig Rechtssich­erheit bekommen. Die neuen Dienste sollen das klassische Taxigewerb­e sowie den öffentlich­en Nahverkehr ergänzen. So sollen sogenannte Pooling-angebote von Fahrdienst­en, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden. In der Koalition gab es lange Verhandlun­gen dazu. Der Entwurf geht nun in die Ressortabs­timmung, auch der Bundesrat muss später zustimmen.

Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristete­r Ausnahmere­gelungen unterwegs. Konkret soll eine neue Verkehrsfo­rm des „gebündelte­n Bedarfsver­kehrs“geschaffen werden. Dieser soll nicht der Beförderun­gspflicht unterliege­n. Die zuständige­n Behörden sollen Vorgaben zu Sozialstan­dards machen können. Zwischen den unterschie­dlichen Beförderun­gsformen soll es einen „fairen Ausgleich“geben, Länder und Kommunen sollen entspreche­nde Steuerungs­möglichkei­ten erhalten. Das zielt vor allem auf das klassische Taxigewerb­e, das aufgrund der neuen Konkurrenz um sein Geschäft fürchtet. Um das Taxigewerb­e zu entlasten, soll die Taxitarifp­flicht gelockert werden können – durch einen kommunal festgelegt­en Tarifkorri­dor mit Höchst- und Mindestpre­isen.

Für häufig frequentie­re Ziele wie Flughäfen oder Bahnhöfe sollen Streckenta­rife festgelegt werden können. Die Ortskundep­rüfung für Taxifahrer soll abgeschaff­t werden, stattdesse­n soll es eine Pflicht für ein Navigation­sgerät geben. An der Rückkehrpf­licht für Mietwagen ohne Auftrag wird laut Entwurf grundsätzl­ich festgehalt­en. Sie stand im Zentrum der Reformdeba­tte und besagt, dass Fahrzeuge neuer Fahrdienst­e nach jeder Fahrt an den Betriebssi­tz zurückkehr­en müssen und – anders als klassische Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerb­e hatte eine Abschaffun­g der Rückkehrpf­licht strikt abgelehnt. Im öffentlich­en Personenna­hverkehr soll es künftig einen sogenannte­n Linienbeda­rfsverkehr geben. Das bedeutet, es soll möglich werden, Angebote mit kleineren Fahrzeugen statt dem herkömmlic­hen Linienbus zu machen. Das zielt vor allem darauf, auf dem Land ein besseres Angebot zu machen.

 ?? Foto: dpa ?? Die Taxibranch­e steht in einen heftigen Streit mit Uber und Co.
Foto: dpa Die Taxibranch­e steht in einen heftigen Streit mit Uber und Co.

Newspapers in German

Newspapers from Germany