Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
An eigenes Gedenken denken
Streit über Bestattung lässt sich durch Vorsorge vermeiden
Die einen wünschen sich eine Bestattung im engsten Familienkreis, die anderen möchten alle Freunde des Verstorbenen teilhaben lassen: Gibt es in der Familie Streit um Bestattung und Trauerfeier, ist das für Hinterbliebene oft doppelt schmerzhaft.
Deshalb sollte man am besten schon zu Lebzeiten darüber sprechen, rät Trauerbegleiterin Nicole Rinder. „Das muss nicht im Detail sein, aber so Grundlagen wie den Ort der Bestattung sollte man seinen Angehörigen klar kundtun.“
Doch oft wird das nicht besprochen oder die Hinterbliebenen sind sich nicht sicher, ob das wirklich der Wunsch des Verstorbenen war. „Viele sagen vor ihrem Tod, sie möchten niemandem zu Last fallen und wollen deshalb nur eine ganz kleine Bestattung oder ein anonymes Grab“, erzählt Rinder. Manche Angehörige möchten dann aber doch eine Trauerfeier oder ein richtiges Grab, an dem sie trauern können. „Dann muss man immer schauen, was die Gründe für die einzelnen Wünsche sind“, sagt Rinder.
Es sollte für alle passen
Natürlich gelte es, den Wunsch des Verstorbenen zu berücksichtigen. Wollte der aber vielleicht seine Familie nur schonen? „Dann steht dieser Wunsch nicht über allem, schließlich müssen die Überlebenden damit klarkommen.“Manchmal ist auch ein Kompromiss empfehlenswert – zum Beispiel ein kleiner Abschied im engsten Familienkreis und etwas später eine größere Gedenkfeier mit Freunden, Kollegen und Nachbarn. „Oder es sind viele bei der Trauerfeier dabei und nur wenige gehen danach gemeinsam essen“, gibt Rinder ein Beispiel.
Oft helfe es schon, den Blick der Familie zu öffnen für Freunde und Bekannte. „In der eigenen Trauer sieht man vielleicht nicht, wie wichtig ein Abschied auch für andere ist.“
Streit gibt es manchmal auch über die Art und Weise, wie und wo der Verstorbene bestattet werden soll. Vielleicht wünscht sich der Sohn eine Erd-, die Tochter aber eine Feuerbestattung. Manche wünschen sich ein Grab in der Heimat, andere im letzten Wohnort. „Im Idealfall einigt man sich, aber letztlich muss einer die Verantwortung übernehmen und die Entscheidung treffen, wenn nichts weiter festgelegt wurde“, sagt Rinder.
Auch finanziell vorsorgen
Vermeiden lässt sich dies, indem man schon zu Lebzeiten die wesentlichen Dinge der eigenen Bestattung festlegt. Viele Bestattungsinstitute bieten auch Vorsorgeverträge an, in denen solche Dinge festgelegt und finanziell geregelt werden. Das nimmt den Druck von den Hinterbliebenen, die Bestattung auch wirklich im Sinne des Verstorbenen regeln und gleichzeitig den Wünschen aller Trauernden gerecht werden zu müssen. Zwar ist es auch möglich, im Testament den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben. Allerdings findet die Testamentseröffnung meist erst nach dem Bestattungstermin statt. tmn/bim