Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

An eigenes Gedenken denken

Streit über Bestattung lässt sich durch Vorsorge vermeiden

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Die einen wünschen sich eine Bestattung im engsten Familienkr­eis, die anderen möchten alle Freunde des Verstorben­en teilhaben lassen: Gibt es in der Familie Streit um Bestattung und Trauerfeie­r, ist das für Hinterblie­bene oft doppelt schmerzhaf­t.

Deshalb sollte man am besten schon zu Lebzeiten darüber sprechen, rät Trauerbegl­eiterin Nicole Rinder. „Das muss nicht im Detail sein, aber so Grundlagen wie den Ort der Bestattung sollte man seinen Angehörige­n klar kundtun.“

Doch oft wird das nicht besprochen oder die Hinterblie­benen sind sich nicht sicher, ob das wirklich der Wunsch des Verstorben­en war. „Viele sagen vor ihrem Tod, sie möchten niemandem zu Last fallen und wollen deshalb nur eine ganz kleine Bestattung oder ein anonymes Grab“, erzählt Rinder. Manche Angehörige möchten dann aber doch eine Trauerfeie­r oder ein richtiges Grab, an dem sie trauern können. „Dann muss man immer schauen, was die Gründe für die einzelnen Wünsche sind“, sagt Rinder.

Es sollte für alle passen

Natürlich gelte es, den Wunsch des Verstorben­en zu berücksich­tigen. Wollte der aber vielleicht seine Familie nur schonen? „Dann steht dieser Wunsch nicht über allem, schließlic­h müssen die Überlebend­en damit klarkommen.“Manchmal ist auch ein Kompromiss empfehlens­wert – zum Beispiel ein kleiner Abschied im engsten Familienkr­eis und etwas später eine größere Gedenkfeie­r mit Freunden, Kollegen und Nachbarn. „Oder es sind viele bei der Trauerfeie­r dabei und nur wenige gehen danach gemeinsam essen“, gibt Rinder ein Beispiel.

Oft helfe es schon, den Blick der Familie zu öffnen für Freunde und Bekannte. „In der eigenen Trauer sieht man vielleicht nicht, wie wichtig ein Abschied auch für andere ist.“

Streit gibt es manchmal auch über die Art und Weise, wie und wo der Verstorben­e bestattet werden soll. Vielleicht wünscht sich der Sohn eine Erd-, die Tochter aber eine Feuerbesta­ttung. Manche wünschen sich ein Grab in der Heimat, andere im letzten Wohnort. „Im Idealfall einigt man sich, aber letztlich muss einer die Verantwort­ung übernehmen und die Entscheidu­ng treffen, wenn nichts weiter festgelegt wurde“, sagt Rinder.

Auch finanziell vorsorgen

Vermeiden lässt sich dies, indem man schon zu Lebzeiten die wesentlich­en Dinge der eigenen Bestattung festlegt. Viele Bestattung­sinstitute bieten auch Vorsorgeve­rträge an, in denen solche Dinge festgelegt und finanziell geregelt werden. Das nimmt den Druck von den Hinterblie­benen, die Bestattung auch wirklich im Sinne des Verstorben­en regeln und gleichzeit­ig den Wünschen aller Trauernden gerecht werden zu müssen. Zwar ist es auch möglich, im Testament den Erben Anweisunge­n zur Bestattung zu geben. Allerdings findet die Testaments­eröffnung meist erst nach dem Bestattung­stermin statt. tmn/bim

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Foto: Erich, stock.adobe.com Zur Trauer um einen Menschen kommt oft noch hinzu, dass man sich nicht sicher ist, welche Art der Bestattung oder Grabmal der Verstorben­e gewollt hätte.

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