Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Strengere Haftregeln für Madsen
Dänischer Mörder wollte fliehen
Kopenhagen Nach seiner versuchten Flucht aus dem Gefängnis muss der dänische Erfinder und verurteilte Mörder Peter Madsen für vorläufig zwei Wochen in Untersuchungshaft. Das entschied ein Richter am Mittwoch hinter verschlossenen Türen in Glostrup westlich von Kopenhagen. Madsen selbst bekannte sich zu allen neuen Anschuldigungen schuldig. Ihm werden insgesamt sechs Vergehen im Zuge des aufsehenerregenden Fluchtversuchs vorgeworfen, der Dänemark am Dienstag in Atem gehalten hatte.
Madsen war es kurzzeitig gelungen, aus der Haftanstalt Herstedvester in Albertslund einige Kilometer westlich von Kopenhagen auszubrechen. Dort sitzt er eine lebenslange Haftstrafe für den Mord an der schwedischen Journalistin Kim Wall auf einem von ihm konstruierten U-boot im Jahr 2017 ab. Nach wenigen Minuten hatte ihn die Polizei jedoch gestellt und später wieder in Gewahrsam genommen. Die Behörden werfen dem 49-Jährigen den Fluchtversuch an sich, aber auch eine Reihe von Drohungen auf seinem Weg in die kurzzeitige Freiheit vor. Er wird beschuldigt, Angestellten der Haftanstalt und später auch Polizeibeamten damit gedroht zu haben, im Besitz einer Bombe zu sein. Mit einer Pistolenattrappe habe er den Fahrer eines Lieferwagens bedroht. „Fahr, fahr, fahr! Wenn du nicht fährst, dann erschieße ich dich!“, habe er den Fahrer angeschrien. Die Flucht scheiterte an dieser Stelle, weil die Polizei eintraf. Die Ermittler glauben, dass Madsen bei seinem Ausbruch unterstützt wurde – von wem und in welcher Form, ist unklar. Madsen selbst wies das über seinen Verteidiger Anders Larsen zurück. „Er hat sich schuldig bekannt, aber mit dem Vorbehalt, dass er es alleine getan hat“, sagte Larsen nach Angaben der Nachrichtenagentur Ritzau.
Er war 2018 für den Mord an der Schwedin Wall zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sie mit sexuellem Motiv gefoltert und nach ihrem Tod zerstückelt über Bord geworfen hatte. Dass er nun in U-haft kommt, bedeutet für ihn strengere Beschränkungen wie etwa Brief- und Besuchskontrollen und langfristig wohl auch geringere Chancen, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden.