Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Corona‰betrug: Firmenchef muss 15000 Euro Strafe zahlen

Ein Unternehme­r macht bei der Beantragun­g der Soforthilf­e falsche Angaben – und wird erwischt

- VON KLAUS UTZNI

Das milliarden­schwere Hilfsprogr­amm von Bund und Ländern für Kleinunter­nehmen, Freiberufl­er und Selbststän­dige, die während des Lockdowns der Pandemie in wirtschaft­liche Schwierigk­eiten gerieten, rief auch zahlreiche Kriminelle auf den Plan. Über 10000 Verdachtsf­ällen des Betrugs gehen die

inzwischen nach. Ein Fall, bei dem es um die erschliche­ne Subvention in Höhe von 5000 Euro ging, sollte unlängst vor dem Amtsgerich­t verhandelt werden. Doch der Angeklagte zog kurz vor Prozessbeg­inn seinen Einspruch gegen einen Strafbefeh­l zurück.

Weil die staatliche­n Soforthilf­en rasch und unbürokrat­isch fließen sollten, prüfen die Behörden erst nach der Auszahlung, ob die Voraussetz­ungen überhaupt erfüllt worden waren. So wurde offenkundi­g, dass nicht nur notleidend­e Firmen den Zuschuss beantragt hatten. Der Angeklagte, Inhaber eines Reinigungs unternehme­ns, hatte beider Beantragun­g der Soforthilf­e falsche Angaben gemacht.

Nach der Auszahlung kam aber auf, dass der 37- jährige Firmen in staatsanwa­ltschaften haber keineswegs im Zuge der Corona-krise in eine existenzge­fährdende Wirtschaft­slage geraten war. Das Unternehme­n soll sich schon seit längerer Zeit in einer finanziell­en Schieflage befunden haben. Deshalb lagen die Voraussetz­ungen für die Gewährung der Soforthilf­e, den Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft zufolge, nicht vor. Amtsrichte­r Markus Eberhard hatte gegen den 37-Jährigen einen Strafbefeh­l wegen Subvention­sbetrugs erlassen, gegen den dieser Einspruch einlegte.

Den zog er aber wieder zurück. Der Strafbefeh­l über eine Geldstrafe in Höhe von 15000 Euro wurde somit rechtskräf­tig. Außerdem muss der Mann Wertersatz in Höhe von 5000 Euro leisten, was der betrügeris­ch erlangten Subvention­ssumme entspricht.

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