Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
So wird das Auto winterfit
Damit Autofahrer gut durch die nächsten Monate kommen, sollten sie ihren Wagen auf Eis und Schnee vorbereiten. Wer das nicht richtig macht oder sich später am Steuer falsch verhält, riskiert sogar ein Bußgeld. Unsere Checkliste zeigt, was zu tun ist
Einstellige Temperaturen in den frühen Morgenstunden sind ein untrügliches Zeichen dafür, dass die kalte Jahreszeit da ist. Für Autofahrer bedeutet das, den Wagen winterfest zu machen. Das aber sollte nicht nur auf den Reifenwechsel beschränkt sein. Basis für eine gute Wintervorbereitung ist eine gründliche Autowäsche.
„Mit einer anschließenden Kon servierung mittels Politur und Wachs ist der Lack gut geschützt vor Feuchtigkeit und Salz“, sagt Eberhard Lang vom TÜV Süd. Nicht zu vergessen auch die Pflege der Türgummis, um ein Zufrieren der Tür bei hohen Minusgraden zu verhindern. „Vaseline, Hirschtalk oder Talkum sind dabei allerdings nicht die wirkungsvollsten Mittel. Besser und nachhaltiger wirksam sind glyzerin- oder silikonhaltige Pflegestifte und Sprays“, sagt Gerrit Reichel von Auto Club Verkehr (ACV).
Zu einem Wintercheck gehört außerdem das Überprüfen des Frost schutzes im Wischwasser sowie im Kühlwasserbehälter des Motors. „Das sind Arbeiten, die jeder Autobesitzer auch selbst ohne großen Aufwand zu Hause durchführen kann“, meint Reichel. Ein Prüfgerät für den Frostschutz gebe es im Zubehörhandel, für mindestens minus 20 Grad sollte der Schutz ausgelegt sein.
Eher ein Fall für den Fachmann in der Werkstatt ist ein Blick auf die Bremsflüssigkeit. Diese zieht Wasser an. „Wird der Wasseranteil zu hoch, kann die Bremsanlage unter Umständen komplett ausfallen und der Tritt aufs Pedal geht ins Leere“, warnt Lang. Auch ein Blick auf das Motoröl lohne bei dieser Gelegenheit, denn gerade bei kalten Außentemperaturen sei es wichtig, mit einem gut geölten Motor unterwegs zu sein, da diese Flüssigkeiten im Winter träger reagierten.
Ein Klassiker im Winter sind leere Batterien. Diese fühlen sich bei warmen 20 Grad am wohlsten, und die Leistung lässt im Winter entsprechend nach. Wartungsfreie Batterien sollen das eigentlich verhindern. „Es ist trotzdem ratsam, auch bei diesen Batterien einmal im Jahr den Flüssigkeitsstand in den Zellen zu überprüfen und gegebenenfalls destilliertem Wasser aufzufüllen“, rät Reichel. Die Batterie sollte sauber gehalten und der feste Sitz der Polklemmen überprüft werden.
Unerlässlich ist ein gutes Paket mit Winterutensilien im Auto. Dazu zählt der TÜV Süd einen Eiskratzer für die Scheiben, Anti-beschlagtücher für die Innenscheiben, einen Handfeger für Schnee und eine Taschenlampe. Eine warme Decke und Handschuhe sind bei einem unermit warteten Stau Gold wert. In die Manteltasche hingegen gehören ein Türschlossenteiser und eventuell ein Eisfrei-spray. Überblick: So hoch sind die Bußgelder Wer sein Fahrzeug nicht auf die kalte Jahreszeit vorbereitet, riskiert Bußgelder in unterschiedlicher Höhe: „Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne M+s-reifen fährt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss. „Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind es 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, bei Unfall 120
Euro, jeweils zuzüglich des Punktes in Flensburg.“Zu erkennen sind wintertaugliche Reifen an dem Schneeflocken-symbol. Bei weniger als den vorgeschriebenen mindestens 1,6 mm Profiltiefe muss der Fahrer ebenfalls mit 60 Euro plus einem Punkt rechnen. „Falsche oder abgenutzte Reifen können bei einem Unfall außerdem zu Konsequenzen seitens der Versicherung führen“, warnt Goldkamp. So könne die Kfzhaftpflichtversicherung den Fahrer für die regulierten Unfallschäden in Regress nehmen und die Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Daneben ist es gerade im Winter wichtig, rechtzeitig das Licht einzuschalten. „Vor allem bei Schneefall und Nebel ist es Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Verstöße werden innerorts mit 25 Euro, bei Sachschaden mit 35 Euro geahndet“, so Goldkamp. „Wer allerdings bei schlechter Sicht außerorts vergessen hat, das Abblendlicht einzuschalten, riskiert einen Bußgeldbescheid über 60 Euro, mit Gefährdung über 75 Euro und bei einem Unfall über 90 Euro, jeweils inklusive einem Punkt in Flensburg.“Bußgelder können aber auch verhängt werden, wenn die Scheiben nicht richtig von Schnee und Eis befreit sind, das Kennzeichen nicht lesbar oder ein Scheinwerfer vom Schnee verdeckt ist. Teuer kann es auch werden, wenn der Motor eine Weile läuft, bevor man losfährt. Wegen der Umweltbelastung droht ein Bußgeld von 80 Euro.