Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Illegales Autorennen: Mit 100 durch die Stadt
Die Polizei hat zwei Autofahrer in der Karlstraße verfolgt – nun müssen beide eine Geldstrafe zahlen
Wer ist schneller? An der Ampel bei Grün einen Schnellstart wie bei der Formel 1 hinzulegen, dann das Gaspedal durchzudrücken, um sich mit seinem Nachbarn auf der anderen Fahrspur ein Rennen zu liefern, mag zwar für manchen „Piloten“den Kick ergeben – seit 2017 sind derartige Tempo-manöver auf der Straße aber verboten. Sie können mit saftigen Geld- und auch Freiheitsstrafen geahndet werden. Dass „Rennfahrer“dann auch ihren Führerschein für einige Zeit los sind, ist meist noch schmerzhafter. Pech freilich, wenn die Polizei in der Nähe ist und das Rennen stoppen kann. Wie in einer Augustnacht 2019 mitten in der Innenstadt.
Amtsrichterin Susanne Scheiwiller hatte über das verbotene Autorennen zu urteilen. Der Außendienstleiter des Polizeipräsidiums und sein Kollege hatten im Streifenwagen an der Ecke Theaterstraße/ Grottenau zufällig beobachtet, wie ein dunkler Mercedes CLS 500 (407 PS) und ein weißer VW Golf (200 PS) mit aufheulendem Motor bei Grünlicht starteten, enorm beschleunigten und Richtung Karlstraße/leonhardsberg davonbrausten. Die Streife hinterher. „Wir hatten keine Chance aufzuholen“, erinnert sich der Hauptkommissar. Der Mercedes und der Golf seien rund 100 Stundenkilometer schnell gewesen – bei 50 km/h, die innerstädtisch erlaubt sind. Auf der Leonhardkreuzung bog der Golf links ab, der Mercedes raste weiter, er konnte schließlich von der Polizeistreife am Mittleren Lech gestoppt werden. Eine weitere Streife stellte dann auch den Golf-lenker. Für die Polizei hatten sich die beiden Fahrer, möglicherweise auch stumm an der Ampel, verabredet, sich ein Rennen zu liefern. Die Staatsanwaltschaft klagte an. So saßen die beiden „Rennfahrer“, 26 und 28 Jahre alt, vor Gericht. Die ungewöhnliche Konstellation: Der Golf-fahrer (Verteidiger: Ulrich Swoboda) hatte den zuvor ergangenen Strafbefehl bis auf die ausgesprochene Strafe akzeptiert, also den Tatvorwurf gestanden. Er machte keine weiteren Angaben. Der Mercedes-fahrer aber (Verteidiger: Matthias Rother) bestritt, warf der Polizei Lüge vor und behauptete, die Beamten seien mit gezogenen Pistolen auf ihn zugekommen. „Ich bin ganz normal losgefahren, habe kein Vollgas gegeben. Ich kannte den anderen Fahrer ja gar nicht“, sagte der 26-Jährige.
Für Richterin Scheiwiller steht am Ende fest: Beide Raser haben sich ein illegales Rennen geliefert. Die Geldstrafe für den Golf-fahrer wird auf 3420 Euro (60 Tagessätze zu je 57 Euro) festgesetzt. Der Mercedes-schumi muss 3600 Euro berappen (60 Tagessätze zu je 60 Euro). Beide Rennpiloten müssen außerdem einige weitere Monate auf ihren Führerschein verzichten.