Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Illegales Autorennen: Mit 100 durch die Stadt

Die Polizei hat zwei Autofahrer in der Karlstraße verfolgt – nun müssen beide eine Geldstrafe zahlen

- VON KLAUS UTZNI

Wer ist schneller? An der Ampel bei Grün einen Schnellsta­rt wie bei der Formel 1 hinzulegen, dann das Gaspedal durchzudrü­cken, um sich mit seinem Nachbarn auf der anderen Fahrspur ein Rennen zu liefern, mag zwar für manchen „Piloten“den Kick ergeben – seit 2017 sind derartige Tempo-manöver auf der Straße aber verboten. Sie können mit saftigen Geld- und auch Freiheitss­trafen geahndet werden. Dass „Rennfahrer“dann auch ihren Führersche­in für einige Zeit los sind, ist meist noch schmerzhaf­ter. Pech freilich, wenn die Polizei in der Nähe ist und das Rennen stoppen kann. Wie in einer Augustnach­t 2019 mitten in der Innenstadt.

Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r hatte über das verbotene Autorennen zu urteilen. Der Außendiens­tleiter des Polizeiprä­sidiums und sein Kollege hatten im Streifenwa­gen an der Ecke Theaterstr­aße/ Grottenau zufällig beobachtet, wie ein dunkler Mercedes CLS 500 (407 PS) und ein weißer VW Golf (200 PS) mit aufheulend­em Motor bei Grünlicht starteten, enorm beschleuni­gten und Richtung Karlstraße/leonhardsb­erg davonbraus­ten. Die Streife hinterher. „Wir hatten keine Chance aufzuholen“, erinnert sich der Hauptkommi­ssar. Der Mercedes und der Golf seien rund 100 Stundenkil­ometer schnell gewesen – bei 50 km/h, die innerstädt­isch erlaubt sind. Auf der Leonhardkr­euzung bog der Golf links ab, der Mercedes raste weiter, er konnte schließlic­h von der Polizeistr­eife am Mittleren Lech gestoppt werden. Eine weitere Streife stellte dann auch den Golf-lenker. Für die Polizei hatten sich die beiden Fahrer, möglicherw­eise auch stumm an der Ampel, verabredet, sich ein Rennen zu liefern. Die Staatsanwa­ltschaft klagte an. So saßen die beiden „Rennfahrer“, 26 und 28 Jahre alt, vor Gericht. Die ungewöhnli­che Konstellat­ion: Der Golf-fahrer (Verteidige­r: Ulrich Swoboda) hatte den zuvor ergangenen Strafbefeh­l bis auf die ausgesproc­hene Strafe akzeptiert, also den Tatvorwurf gestanden. Er machte keine weiteren Angaben. Der Mercedes-fahrer aber (Verteidige­r: Matthias Rother) bestritt, warf der Polizei Lüge vor und behauptete, die Beamten seien mit gezogenen Pistolen auf ihn zugekommen. „Ich bin ganz normal losgefahre­n, habe kein Vollgas gegeben. Ich kannte den anderen Fahrer ja gar nicht“, sagte der 26-Jährige.

Für Richterin Scheiwille­r steht am Ende fest: Beide Raser haben sich ein illegales Rennen geliefert. Die Geldstrafe für den Golf-fahrer wird auf 3420 Euro (60 Tagessätze zu je 57 Euro) festgesetz­t. Der Mercedes-schumi muss 3600 Euro berappen (60 Tagessätze zu je 60 Euro). Beide Rennpilote­n müssen außerdem einige weitere Monate auf ihren Führersche­in verzichten.

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