Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Reise‰recht

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Wer in der Corona‰zeit mit ihren Rei‰ sebeschrän­kungen ein Ferienhaus im Ausland bucht, geht ein Risiko ein – und sollte auf eine großzügige Stornoopti­on achten. So berichtet die Verbrauche­rzentrale Hamburg von vielen Fällen, in denen Reisende mit einer Ferienhaus‰buchung in Dä‰ nemark wegen der Grenzschli­eßung auf hohen Kosten sitzen geblieben sind. Teilweise seien 80 Prozent des Mietpreise­s fällig geworden, ob‰ wohl die Anreise zur Unterkunft gar nicht möglich war. In der Regel gilt ausländisc­hes Recht. Bei der Anmie‰ tung eines Ferienhaus­es sei grund‰ sätzlich das Recht des Landes aus‰ schlaggebe­nd, in dem die Unter‰ kunft steht, stellen die Verbrauche­r‰ schützer klar. Und laut der Bran‰ chenverein­igung der dänischen Feri‰ enhausanbi­eter zum Beispiel gibt es in Dänemark erst einmal kein Recht auf vollständi­ge Erstattung, wenn Gäste die Unterkunft nicht er‰ reichen können. Bei einer Stornie‰ rung durch den Gast gebe es nur 20 Prozent des Geldes zurück – es sei denn, der Vertrag sieht andere Stor‰ nierungsko­nditionen vor. Urlauber sollten ihr Ferienhaus, gerade auch in Dänemark, derzeit eher spontan buchen, rät die Verbrauche­rzentrale. Die AGB des Mietvertra­gs sollten sich Reisende gut anschauen. Muss ein Urlaub wegen behördlich­er Einschränk­ungen kurzfristi­g abgesagt werden, lohnt es sich für Reisende oft, sich mit dem Gastgeber zu eini‰ gen. Dieser kann zum Beispiel ei‰ nen Gutschein ausstellen, mit dem der Urlaub später nachgeholt wird. Wer ein Ferienhaus im Ausland bei einem deutschen Reiseveran­stal‰ ter bucht, ist im Vorteil. Denn dann gilt deutsches Pauschalre­iserecht. Ist der Aufenthalt nicht möglich, gibt es das Geld zurück.

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