Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Reiserecht
Wer in der Coronazeit mit ihren Rei sebeschränkungen ein Ferienhaus im Ausland bucht, geht ein Risiko ein – und sollte auf eine großzügige Stornooption achten. So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg von vielen Fällen, in denen Reisende mit einer Ferienhausbuchung in Dä nemark wegen der Grenzschließung auf hohen Kosten sitzen geblieben sind. Teilweise seien 80 Prozent des Mietpreises fällig geworden, ob wohl die Anreise zur Unterkunft gar nicht möglich war. In der Regel gilt ausländisches Recht. Bei der Anmie tung eines Ferienhauses sei grund sätzlich das Recht des Landes aus schlaggebend, in dem die Unter kunft steht, stellen die Verbraucher schützer klar. Und laut der Bran chenvereinigung der dänischen Feri enhausanbieter zum Beispiel gibt es in Dänemark erst einmal kein Recht auf vollständige Erstattung, wenn Gäste die Unterkunft nicht er reichen können. Bei einer Stornie rung durch den Gast gebe es nur 20 Prozent des Geldes zurück – es sei denn, der Vertrag sieht andere Stor nierungskonditionen vor. Urlauber sollten ihr Ferienhaus, gerade auch in Dänemark, derzeit eher spontan buchen, rät die Verbraucherzentrale. Die AGB des Mietvertrags sollten sich Reisende gut anschauen. Muss ein Urlaub wegen behördlicher Einschränkungen kurzfristig abgesagt werden, lohnt es sich für Reisende oft, sich mit dem Gastgeber zu eini gen. Dieser kann zum Beispiel ei nen Gutschein ausstellen, mit dem der Urlaub später nachgeholt wird. Wer ein Ferienhaus im Ausland bei einem deutschen Reiseveranstal ter bucht, ist im Vorteil. Denn dann gilt deutsches Pauschalreiserecht. Ist der Aufenthalt nicht möglich, gibt es das Geld zurück.