Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Haftstrafe für Blumenmaler
Graffiti-künstler aus Augsburg verurteilt
Augsburg Den Drang, seine Graffitis auf fremdes Eigentum zu malen, beschreibt der 33-Jährige als „einen Zwang oder eine Sucht“. Diese will der Mann, der einst mit seiner Augsburgblume zu einem Star der Szene wurde, unbedingt loswerden. Jetzt, da er wegen seiner Schmierereien schon im Gefängnis sitzt. Denn am Donnerstag kam vor dem Augsburger Amtsgericht nach einschlägigen Vorstrafen noch eine weitere Haftstrafe dazu: ein Jahr und zwei Monate ohne Bewährung.
Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er auch im vergangenen Jahr in dutzenden Fällen seine Schriftzüge zumeist auf Stromkästen hinterlassen hatte. Der Sachschaden beträgt mehrere tausend Euro. Der 33-Jährige hatte vor einem Jahrzehnt Blumen im Raum Augsburg hundertfach auf Wände oder Gegenstände gemalt. Die Motive, die teils bis heute im Stadtbild zu entdecken sind, wurden zu einem Wahrzeichen von Bayerns drittgrößter Stadt.
Sein Problem ist, dass ihn eine Bewährungsstrafe für das Blumenmalen nicht abhielt, neue Motive mitunter großflächig an ganze Züge oder Lärmschutzwände zu malen. Dabei war er nicht nur in Schwaben, sondern auch in Oberfranken aktiv. So folgten weitere Verurteilungen, zuletzt beim Amtsgericht in Coburg. Deswegen musste er bereits im Sommer den Gang in die Augsburger Justizvollzugsanstalt antreten. Seine Haftstrafen summieren sich nunmehr auf rund drei Jahre. Nach der neuerlichen Verurteilung wird er voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre im Gefängnis bleiben müssen.