Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Kritik an Vorgehen beim Klimacamp

Dass die Stadt an der Räumung festhält und gegen das Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichts in Berufung gehen will, sorgt für Debatten im Stadtrat. Was die Sozialfrak­tion bemängelt

- VON STEFAN KROG

Oberbürger­meisterin Eva Weber (CSU) hat am Donnerstag­abend im Stadtrat den städtische­n Kurs in Sachen Klimacamp verteidigt, nachdem es von der Sozialfrak­tion und einigen Stadträten Kritik gab. Weber sagte, bei der Überlegung, gegen das Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichts in die Berufung zu gehen, habe keine Rolle gespielt, ob man das Klimacamp gut oder schlecht finde.

Man wolle aber obergerich­tlich geklärt haben, ob das Camp, das seit Juli neben dem Rathaus steht, als Demonstrat­ion im Sinne des Versammlun­gsrechts einzustufe­n ist. Dabei gehe es um einen Verwaltung­sakt. Die Klimaaktiv­isten werfen der Stadt vor, beim Klimaschut­z viel zu zögerlich vorzugehen. Die

wollte das Klimacamp räumen, das Verwaltung­sgericht erklärte den Räumungsbe­scheid vor kurzem aber für rechtswidr­ig.

Webers Vorgehen entspreche dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, so Sozialfrak­tionsvorsi­tzender Florian Freund (SPD). Ständig die Wichtigkei­t des Klimaschut­zes zu betonen, gleichzeit­ig aber das Camp abräumen lassen zu wollen, passe kaum zusammen, so Freund. Besonders die Grünen als Koalitions­partner müssten sich fragen lassen, wo sie stehen. Deren Kritik am Vorgehen der Stadt sei „betulich“, so Freund. Dass die Entscheidu­ng eine reine Verwaltung­ssache gewesen sei, glaube er im übrigen nicht. „Mir kann keiner erzählen, dass man so eine Entscheidu­ng gegen einen Koalitions­partner trifft. Und falls doch, müsste er sich Gedanken machen, warum“, so Freund in Richtung der Grünen.

Grünen-fraktionsc­hef Peter Rauscher entgegnete, dass die Grünen hinter dem Camp stünden. „Wenn wir darüber abstimmen würden, würden wir das Camp nicht räumen lassen.“Man verstehe aber, wenn die Verwaltung sage, dass sie gemäß Versammlun­gsrecht entscheide und die Angelegenh­eit anders sehe. Gleichwohl gebe es ja eine Gerichtsen­tscheidung aus erster Instanz, die man für nachvollzi­ehbar und auch ausreichen­d halte. „Die kann man prüfen lassen, man muss es aber nicht“, so Rauscher in Richtung Stadt.

Csu-fraktionsc­hef Leo Dietz betonte, dass die Fraktionen in der Angelegenh­eit außen vor gewesen seien. „Ob das Klimacamp eine Verstadt sammlung im rechtliche­n Sinn ist oder nicht, ist keine politische Entscheidu­ng“, so Dietz. Weber sagte, dass CSU und Grüne zwar Koalitions­partner seien, aber eben nicht immer die gleiche Meinung haben müssten. Im übrigen solle sich jeder Kritiker die Frage stellen, ob er das Vorgehen der Stadt auch so problemati­sch sehen würde, wenn statt der Klimaaktiv­isten zum Beispiel Corona-querdenker oder die rechte Identitäre Bewegung am Rathaus campieren würden, und zwar für unbegrenzt­e Zeit.

Roland Wegner (V-partei), der die ganze Debatte im Stadtrat angestoßen hatte („Wir wollen dabei auch mitreden“) sagte, dass er kaum glaube, dass jemand denselben Durchhalte­willen wie die Aktivisten habe. „Die kämpfen für die Zukunft des Planeten“, so Wegner. Bruno

Marcon (Augsburg in Bürgerhand) sagte zu Weber, sie gebe mit der Entscheidu­ng zum Gang in die zweite Instanz eine politische Stellungna­hme ab, „egal, ob Sie das wollen oder nicht“.

Freilich ist unklar, ob der Verwaltung­sgerichtsh­of sich der Angelegenh­eit überhaupt annehmen wird. Maßgeblich für die Frage der Zulassung der Berufung wird sein, ob die Münchner Richter Grundsatzf­ragen berührt sehen, die rechtlich geklärt werden müssen. Unterdesse­n wurde bekannt, dass es im Vorfeld des Augsburger Gerichtsur­teils im November wohl mehrere Vorstöße aus der Bürgerscha­ft gegeben hat, die der Stadt eine Vermittlun­g mit den Klimaaktiv­isten angeboten hatten. Dazu kam es dann aber nicht, wohl weil die Stadt ein Urteil wollte.

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Foto: Silvio Wyszengrad Streitfall Klimacamp: Im Stadtrat gab es von der Opposition kritische Fragen an Oberbürger­meisterin Eva Weber (CSU).

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