Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Attraktive Förderung für private Ladestatio­nen Energiekol­umne

Auf dem Weg hin zu einer umweltfreu­ndlichen Verkehrswe­nde hat die Bundesregi­erung ihr Förderprog­ramm soeben erweitert. Wer für welche Vorhaben wo Geld beantragen kann

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Der Ausbau der Elektromob­ilität ist eine von mehreren Maßnahmen für eine erfolgreic­he Verkehrswe­nde und im Kampf gegen den Klimawande­l. Neben den attraktive­n Zuschüssen für den Kauf eines Elektroaut­os von bis zu 9000 Euro hat die Bundesregi­erung daher jetzt ein weiteres Förderprog­ramm auf den Weg gebracht: Seit 24. November gibt es 900 Euro Zuschuss für private Ladestatio­nen. Das Angebot richtet sich an Hausbesitz­er und Mieter, an Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en und auch an private und gewerblich­e Vermieter.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneue­n, nicht öffentlich zugänglich­en 11-kw-ladestatio­n inklusive Energie- und Lademanage­mentsystem zur Steuerung der Ladestatio­n. Wer eine Ladebox mit höherer

Ladeleistu­ng kauft, muss sie auf 11 Kilowatt drosseln lassen. Voraussetz­ung ist außerdem, dass ausschließ­lich Ökostrom verwendet wird und die Gesamtkost­en der

Anlage inklusive Einbau bei mindestens 900 Euro liegen. Dabei können auch notwendige Ausgaben für Elektroins­tallations­arbeiten mit eingerechn­et werden. Die Kosten für notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschl­usspunkt und am Gebäude – wie zum Beispiel Erdarbeite­n – sind ebenfalls absetzbar. Gleiches gilt für die eventuell notwendige Modernisie­rung der Haustechni­k sowie die Telekommun­ikationsan­bindung der Ladestatio­n.

Ganz wichtig: Als Erstes muss der Förderantr­ag bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KFW) gestellt werden. Anschließe­nd wählt man eine förderfähi­ge Ladeeinric­htung aus (auf der Kfw-homepage gibt es eine Liste) und holt sich dafür sowie für die Elektroins­tallation Angebote ein. Wenn nicht bereits geschehen, gilt es zudem einen Ökostromta­rif abzuschlie­ßen oder den Strombezug aus der eigenen Photovolta­ikanlage sicherzust­ellen. Liegt ein positiver Förderbesc­heid vor, kann die Ladebox gekauft und installier­t werden. Nachdem die

Rechnungen sowie das Inbetriebn­ahmeprotok­oll bei der KFW eingereich­t worden sind und falls alle Vorgaben eingehalte­n wurden, wird die Förderung in Höhe von 900 Euro ausbezahlt. Besonders attraktiv ist die Förderung dadurch, dass man nur den Betrag, der 900 Euro übersteigt, am Ende selber tragen muss – die Ladestatio­n gibt es im günstigste­n Fall also fast geschenkt.

Übrigens: Wer einen Förderantr­ag gestellt hat, muss nicht gleich die Ladebox kaufen und installier­en, sondern hat dafür insgesamt neun Monate Zeit. Insgesamt 200 Millionen Euro hat das Bundesverk­ehrsminist­erium zunächst an Fördergeld­ern vorgesehen. Das würde rechnerisc­h für 222222 Ladepunkte reichen.

Interessan­t für Besitzer von Mehrfamili­enhäusern: Wenn die Ladestatio­n mehrere Ladepunkte hat, gibt es für jeden davon den Zuschuss von 900 Euro – vorausgese­tzt, die Gesamtkost­en betragen mindestens 900 Euro pro Ladepunkt.

Unter anderem bieten die regionalen Energiever­sorger Allgäustro­m und die Lechwerke AG (LEW) förderfähi­ge Ladestatio­nen an. Das Lew-ladepaket enthält beispielsw­eise neben der Ladebox die Anmeldung der Station beim regionalen Verteilnet­zbetreiber sowie die Montage und Inbetriebn­ahme durch einen Fachhandwe­rker.

Konkrete Infos dazu gibt es im Internet unter www.lew.de/ladepaket, zum Allgäustro­m-angebot unter www.allgaeustr­om.de/energie-zukunft/elektromob­ilitaet/foerderpro­gramm.

Die Ladebox des Vereins Interessen­gemeinscha­ft zur Förderung der Elektromob­ilität im Unterallgä­u (IFEU) steht ebenfalls in der oben erwähnten Kfw-liste der förderfähi­gen Ladestatio­nen. Infos hierzu unter www.i-feu.de.

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Foto: stock.adobe.com Auch Ladestatio­nen oder Wohnanlage­n jetzt gefördert. an Privathäus­ern werden vom Bund
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Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie‰ und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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