Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Regierung entschärft Polizeiges­etz

Koalition reagiert auf massive Kritik

- VON HENRY STERN

München Die Landtagsko­alition aus CSU und Freien Wählern will das umstritten­e bayerische Polizeiauf­gabengeset­z (PAG) entschärfe­n. Vor allem der Begriff der „drohenden Gefahr“als Voraussetz­ung für polizeilic­he Maßnahmen soll enger gefasst und auf den Schutz „bedeutende­r Rechtsgüte­r“wie Sicherheit, Leben, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbest­immung beschränkt werden. Erweitert werden sollen zudem Richtervor­behalte etwa bei der Nutzung von Dnaanalyse­n. Der umstritten­e „Präventiv-gewahrsam“etwa von möglichen terroristi­schen Gefährdern wird auf maximal zwei Monate beschränkt. Bislang gab es hier keine Höchstdaue­r.

Im Vorfeld der Landtagswa­hl 2018 hatte das von der Csu-regierung verabschie­dete Gesetz zu massiven öffentlich­en Protesten geführt. Im „Getöse des Wahlkampfs“seien damals „viele Dinge in das Gesetz hineingele­sen worden, die gar nicht so gemeint waren“, sagt Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU). Aber: „Die Proteste damals haben nun aber ganz klar zu mehr Rechtsschu­tz für die Bürger geführt“, räumte Herrmann ein.

Dass es fast eineinhalb Jahre gedauert hat, bis die Novelle nun vorliegt, habe auch mit ausgiebige­n Diskussion­en mit den Freien Wählern zu tun, erklärte der Innenminis­ter. Vor allem die striktere Definition der „drohenden Gefahr“habe die Koalition intensiv beschäftig­t. Ein Einsatz, der sich gelohnt hat, sagt Florian Streibl (Freie Wähler): „Das Gesetz wird nun in gewisser Weise liberaler, bleibt aber sehr schlagkräf­tig.“

„Der Druck der bayernweit­en Pag-demos hat gewirkt, wenn auch mit großem Zeitverzug“, sagt Grünen-fraktionsc­hefin Katharina Schulze: „Der schwammige Begriff der drohenden Gefahr wird jedoch leider weiter angewendet.“Dieser müsse komplett aus dem Gesetz gestrichen werden, fordert auch Spdfraktio­nschef Horst Arnold: „Was misslungen ist, wird auch in neuer Verpackung nicht schöner.“Grüne und SPD wollen an ihren 2018 eingereich­ten Verfassung­sklagen gegen das PAG festhalten.

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