Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Prozess um versuchten Mord

Ein Mann soll versucht haben, eine Wohnung anzuzünden, in der drei Menschen waren. Nun muss er vor Gericht

- VON JAN KANDZORA

Wollte ein 59 Jahre alter Mann im Juli vergangene­n Jahres drei Menschen in einer Augsburger Wohnung umbringen? Davon ist die Staatsanwa­ltschaft zumindestü­berzeugt. Sie hat den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstift­ung angeklagt. Der Mann sitzt in Untersuchu­ngshaft. Sollten die Vorwürfe der Anklagesch­rift zutreffen, droht ihm möglicherw­eise eine lebenslang­e Haftstrafe.

Nach Auskunft des Landgerich­tes soll sich den Ermittlung­en zufolge Folgendes abgespielt haben. Demnach soll der 59-Jährige versucht haben, am 9. Juli vergangene­n Jahres spätabends eine Wohnung in Augsburg in Brand zu setzen, indem er aus einer mit Benzin gefüllten Wodkaflasc­he einen Teil des Benzins durch ein offenes Fenster in die betroffene Wohnung geschüttet und die Flasche in die Benzinlach­e geworfen habe.

Der Versuch, das Benzin zu entzünden, soll dann den Ermittlung­en der Augsburger Kriminalpo­lizei zufolge jedoch misslungen sein. Der Angeklagte soll laut Anklage geplant haben, die drei Menschen, die sich in der Wohnung aufhielten, durch die Brandstift­ung zu töten. Die Staatsanwa­ltschaft geht vom Mordmerkma­l der Heimtücke aus.

Das heißt, dass die Ermittler offenbar Ansatzpunk­te dafür haben, dass die Opfer in einer arglosen Situation befanden, sich also keiner Gefahr bewusst waren – dies ist die Grundvorau­ssetzung dafür, dass die Staatsanwa­ltschaft von einem heimtückis­chen Mordversuc­h ausgeht.

Als die drei Opfer aus der Wohnung flüchteten, soll der Angeklagte sie von einem Vordach des Mehrfamili­enhauses aus mit einer Flasche und zwei Tellern beworfen haben, ohne diese jedoch zu treffen.

Der Fall wirkt in einigen Aspekten rätselhaft; Angaben zur Sache machte der Angeklagte gegenüber den Ermittlern wohl nicht. Offenbar bestand zwischen ihm und den drei Menschen in der Wohnung auch keine Vorbeziehu­ng. Was ihn zur Tat trieb, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Ab 25. Februar soll der Prozess starten. Die Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­tes hat fünf Verhandlun­gstage angesetzt.

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