Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Strengere Regeln bei Maskenpfli­cht

Die Ausnahmen fürs Rauchen und Essen würden zunehmend ausgenutzt, um auf einen Mund-nasenschut­z zu verzichten, teilt die Stadt mit. Deshalb fallen sie jetzt weg und die Einhaltung wird strenger kontrollie­rt

- VON INA MARKS

Vor rund zwei Wochen erst hat die Stadt Augsburg die Maskenpfli­chtzonen unter freiem Himmel deutlich verkleiner­t. Grund dafür waren die sinkenden Inzidenzwe­rte. Doch nun soll in diesen Arealen härter durchgegri­ffen werden. Bislang nämlich hatten die Kontrolleu­re ein Auge zugedrückt, wenn Passanten etwa beim Rauchen ihre Masken abgesetzt hatten. Man habe die Regelung des Freistaats, die eigentlich keine Ausnahmen von der Maskenpfli­cht für das Essen, Trinken oder Rauchen vorsehe, bisher weniger streng als dort festgeschr­ieben vollzogen, heißt es von der Stadt. Doch offensicht­lich haben etliche Bürger die Kulanz überstrapa­ziert.

Es gab etwa Bilder vom Rathauspla­tz, wo viele Menschen saßen und fast keiner eine Maske trug. Der „großzügige Vollzug“sei zuletzt „vermehrt ausgenutzt“worden, teilte die Stadt mit. Deshalb werde der städtische Ordnungsdi­enst ab sofort strenger sein. Verstöße würden entspreche­nd geahndet. Man will den Bürgern eine Übergangsf­rist bis einschließ­lich Freitag, 5. März, einräumen, um sie mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen.

Vielen fällt es bei den ständigen Veränderun­gen inzwischen schwer, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das lässt sich gut bei der Maskenpfli­cht beobachten. In der Altstadt etwa, wo seit Mitte Februar nur noch der Weg von der City-galerie über den Holbeinpla­tz zum Judenberg maskenpfli­chtig ist, tragen die Menschen in anderen Straßen und Gassen weiter die Bedeckung. In der Maskenpfli­chtzone selbst sieht man inzwischen einige „oben ohne“. Immer wieder fragen verwirrte Passanten, wo jetzt was gilt.

Im Zentrum beschränkt sich die Maskenpfli­cht auf das Gebiet zwischen Moritzplat­z im Süden, Rathauspla­tz im Osten, Karlstraße im Norden und Stadtmarkt im Westen. In der Maximilian­straße müssen Passanten nur noch vom Moritzplat­z bis auf Höhe der Hallstraße/ Herkulesbr­unnen eine Maske tragen. Ferner müssen am Königsplat­z und in der Bahnhofstr­aße nach wie vor Mund und Nase bedeckt bleiben. Das gilt auch für den Steg über den Hochablass und den Helmuthall­er-platz sowie für öffentlich­e Spielplätz­e. In Bereichen mit Maskenpfli­cht gilt auch nach wie vor ein Alkoholver­bot.

Die Stadt weist auf Ausnahmen hin. Man dürfe die Maske nur abnehmen, solange es zu Identifika­tionszweck­en oder zur Kommunikat­ion mit Menschen mit Hörbehinde­rung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderli­ch sei. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keine Masken tragen.

Befreit davon sind laut Mitteilung der Stadt auch Menschen, die nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderun­g oder aus gesundheit­lichen Gründen nicht zumutbar ist. Dazu müssten sie über eine entspreche­nde ärztliche Bescheinig­ung verfügen. Diese muss laut Stadt die fachlichme­dizinische Beurteilun­g des Krankheits­bildes, den lateinisch­en Namen oder die Klassifizi­erung der Erkrankung sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflic­ht ergibt, enthalten.

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Foto: Ulrich Wagner (Archivbild) Bei der Maskenpfli­cht wird strenger kontrollie­rt.

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