Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was sich konkret ändern soll – die wichtigste­n Punkte des Stufenplan­s

-

● Stufe 1 Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Sinkt die In‰ zidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushal‰ ten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.

● Stufe 2 Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blu‰ mengeschäf­te und Gartenmärk­te sowie der Einzelhand­el des täglichen Be‰ darfs öffnen dürfen. Bei größerer La‰ denfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländ­ern gibt es solche Öffnungen bereits.

● Stufe 3 (frühestens ab 8. März/öff‰ nungen liegen wie bei den folgenden Stufen in der Entscheidu­ng der Länder): Bei einer stabilen Sieben‰tage‰inzi‰ denz von unter 50: weitere Öffnungen landesweit oder regional in Einzel‰ handel, Museen, Galerien, Zoos, bota‰ nischen Gärten und Gedenkstät­ten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfre­i zusam‰ men Sport treiben dürfen.

● Stufe 4 (frühestens ab 22. März): Inzidenz stabil unter 50: Öffnung von Außengastr­onomie, Theatern, Konzert‰ und Opernhäuse­rn sowie Kinos. Kon‰ taktfreier Sport drinnen, Kontaktspo­rt draußen erlaubt.

● Stufe 5 (frühestens ab 5. April): In‰ zidenz stabil unter 50 Neuinfekti­o‰ nen: Freizeitve­ranstaltun­gen mit bis zu 50 Teilnehmer­n an frischer Luft, Kontaktspo­rt drinnen.

● Notbremse Wenn die Sieben‰tage‰ Inzidenz drei Tage hintereina­nder bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolg­enden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

● Impfungen Ab der zweiten Märzwo‰ che soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergela­ssene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März sollen die Haus‰ und Fachärzte mitimpfen und über die Priorisier­ung entscheide­n. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany