Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wer darf wie Sport treiben?

In den Lockerunge­n der Staatsregi­erung wird der Freizeit- und Mannschaft­ssport berücksich­tigt. Fragen und Antworten zum Thema

- VON JOHANNES GRAF

Augsburg Als Markus Söder am Donnerstag­mittag vor die Presse trat, dürften etliche Vereinsfun­ktionäre gebannt zugehört haben. Der bayerische Ministerpr­äsident kündigte Lockerunge­n im Lockdown an, die Sportverei­ne hofften, diesmal nicht leer auszugehen. Was Söder den Funktionär­en mitteilte, wird gemischte Gefühle ausgelöst haben. Im Freien darf wieder trainiert werden, der Weg zum Wettkampfb­etrieb im Mannschaft­ssport scheint aber weit.

Wie reagieren Verbände und Organisati­onen auf die Lockerunge­n?

Insgeheim hätten sich die Organisati­onen konkrete Regeln gewünscht. Wer wie Sport treiben darf, bleibt vage. Rainer Koch, der Präsident des bayerische­n Fußball-verbands, freut sich über erste Schritte Richtung Spielbetri­eb, sagt aber auch: „Für diese Schritte fehlen aktuell klare Regelungen für die Praxis. Die braucht es jetzt ganz dringend.“Als eine der ersten Sportarten dürfte Tennis aus dem Winterschl­af erwachen. Dietloff von Arnim, der Präsident des deutschen Tennis-bundes, sieht im Stufenplan für die Öffnung „ein gutes Signal für den Tennisspor­t“, aber auch er hätte sich gewünscht, dass wir etwas weiterkomm­en, „da ja in einigen Bundesländ­ern auch Hallentenn­is seit langem möglich ist“.

Dürfen die Sportverei­ne am Montag ihre Anlagen für Mitglieder öffnen?

Teilweise ja, das generelle Verbot in den Vereinen ist aufgehoben. Im

Gegensatz zu Buchhandlu­ngen oder Blumengesc­häften ist die Öffnung allerdings von der Inzidenz abhängig. Freuen dürfen sich nicht nur Tennis- oder Golfspiele­r, auch andere Sportarten sind möglich, solange diese kontaktfre­i sind. Befindet sich der Inzidenzwe­rt unter 50, dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, um sich gemeinsam zu bewegen. Bei einem Inzidenzwe­rt zwischen 50 und 100 begrenzt sich die Personenza­hl auf zwei Erwachsene oder zehn Kinder unter 14 Jahren. Voraussetz­ung: Der Sport muss im Freien stattfinde­n.

Wie wirkt sich das in der Praxis für Vereine aus?

Für die Sportverei­ne bedeutet das, dass sie stets den Inzidenzwe­rt im Blick haben müssen. Ein Beispiel: Rehling (Kreis Aichach-friedberg) und Langweid (Kreis Augsburg) trennen rund sechs Kilometer voneinande­r. Wegen der Inzidenzwe­rte hätte am Donnerstag in Rehling eine zehnköpfig­e Gruppe trainieren dürfen, in Langweid nicht.

Welche Lockerunge­n sind im Stufenplan vorgesehen?

Frühestens ab 22. März könnten weitere Lockerunge­n im Sport in Kraft treten – immer vorausgese­tzt, der Inzidenzwe­rt bleibt im Rahmen. Bei einem Wert unter 50 dürfen im Freien Kontaktspo­rtarten ausgeübt werden, vor allem Amateurfuß­baller warten darauf. Außerdem ist Hallenspor­t möglich, allerdings nur kontaktfre­i. Befindet sich der Wert zwischen 50 und 100, bleibt all dies ebenso möglich. Die Sportler müssen allerdings einen tagesaktue­llen Schnell- oder Selbsttest vorzeigen. In der nächsten Lockerungs­stufe könnte dann Kontaktspo­rt in der Halle erlaubt werden.

Warum sind die Vereine Verbände verunsiche­rt?

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Sie vermissen Regeln. Nach dem ersten Lockdown haben sie umfangreic­he Hygienekon­zepte erarbeitet und umgesetzt. Zudem verspüren sie Druck, weil ihnen fortwähren­d Mitglieder verloren gehen, je länger sie keinen Sport anbieten können. Künftig darf wieder trainiert werden, völlig unklar ist hingegen, ob es überhaupt sinnvoll ist, Ligaspiele auszutrage­n. Was passiert etwa, wenn eine Mannschaft aus einem Landkreis mit niedriger Inzidenz auf eine Mannschaft aus einem Landkreis mit hoher Inzidenz trifft? Ebenso offen: Wer kontrollie­rt im Verein Corona-tests? Antworten darauf will der Bayerische Landesspor­tverband (BLSV) liefern. Er kündigte in Zusammenar­beit mit dem Innenminis­terium klare Regelungen an, wie die Lockerunge­n umgesetzt werden sollen.

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Symbolfoto: Ralf Lienert Ab Montag darf im spielt werden. Freien Tennis ge‰

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