Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

16‰Jähriger zu Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt

In Oberhausen wird ein 19-Jähriger lebensgefä­hrlich durch einen Messerstic­h verletzt. Die Tat sorgt für Aufsehen

- VON INA MARKS

Der jugendlich­e Messerstec­her, der Anfang September auf offener Straße in Oberhausen einem 19-Jährigen ein Messer in den Oberkörper gerammt und ihn lebensgefä­hrlich verletzt hat, muss die nächste Zeit hinter Gittern bleiben. Vor dem Augsburger Jugendgeri­cht wurde der inzwischen 16-Jährige wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Da der Angeklagte Jugendlich­er ist, fand die Hauptverha­ndlung unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

17 Zeugen waren am Donnerstag in dem Prozess geladen, doch es mussten nicht alle aussagen. Denn der Angeklagte, der zur Tatzeit 15 Jahre alt war, hat in vollem Umfang gestanden. Zuvor hatten bereits die Anwälte beider Seiten eine Absprache über einen sogenannte­n Täteropfer-ausgleich getroffen. Mit einem Schadenser­satz- und Schmerzens­geld von 5080 Euro wurden die zivilrecht­lichen Ansprüche des Opfers abgegolten. Zu der krummen Summe kam es, weil das Opfer offenbar auch seine beschädigt­e Jacke und das T-shirt ersetzt haben wollte. Der Messerstic­h war durch die Kleidung durchgegan­gen und hatte nur knapp ein Herzkranzg­efäß des 19-Jährigen verfehlt. Der junge Mann, der in der Eschenhofs­traße in Oberhausen schwer verletzt zusammenge­brochen war, wurde in der Uniklinik in einer Notoperati­on gerettet.

Der Tat waren Streiterei­en zwischen den Jugendlich­en, die in Nähe zueinander wohnten, aber nicht befreundet waren, vorangegan­gen. Auslöser der Auseinande­rsetzungen war ein Fahrrad, das dem 19-Jährigen gestohlen worden war. Als sich die beiden an jenem verhängnis­vollen Tag wohl zufällig in Oberhausen über den Weg liefen, eskalierte die Situation. „Unser Mandant wollte vor Gericht die Tat keinesfall­s verharmlos­en“, sagte Ulrich Swoboda, der mit Anwalt Andreas Thomalla den jugendlich­en Täter verteidigt­e, Verhandlun­g.

Beide Juristen hatten auf eine niedrigere Jugendstra­fe bis zu zwei Jahren plädiert, während Staatsanwa­lt Michael Nißl drei Jahre und zehn Monate forderte. Richter Günther Baumann blieb bei seinem Urteil dazwischen. Er berücksich­tigte bei der Strafzumes­sung unter anderem, dass der Angeklagte geständig war und ein Täter-opferausgl­eich stattgefun­den hat.

Allerdings kann die Strafe nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden, was sich die Verteidigu­ng erhofft hatte.

Der 16-Jährige, dessen Eltern den Prozess verfolgten, nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Laut seinem Verteidige­r Swoboda wolle man nun besprechen, ob man gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräf­tig ist, in Berufung gehe. Für den Anwalt des 19-jährigen Opfers, Stefan Pfalzgraf, geht das Urteil „völlig in Ordnung“, wie er sagt. Doch er stellt auch klar, dass sein Mandant noch heute unter der Tat leide. Körperlich habe der junge Mann alles überstande­n, aber er sei seitdem traumatisi­ert. „Mein Mandant traut sich nicht mehr alleine vor die Tür, er benötigt therapeuti­sche Hilfe.“

Der 16-Jährige, der seit der Tat in Untersuchu­ngshaft in der Justizvoll­zugsanstal­t Laufen-lebenau saß, wird wohl in dem Gefängnis im Berchtesga­dener Land bleiben. Die JVA ist für Jugendlich­e von 14 bis 16 Jahren zuständig. Bei einer Jugendstra­fe steht der Erziehungs­gedanke im Vordergrun­d. Wie im Erwachsene­nstrafrech­t auch gibt es die Möglichkei­t einer vorzeitige­n Entlassung. Dabei spielt eine Rolle, wie sich der Häftling führt, wie seine Zukunftsau­ssichten sind, wie Jva-mitarbeite­r seine Entwicklun­g einschätze­n und wie schlussend­lich das Gericht darüber entscheide­t.

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Foto: Klaus Rainer Krieger (Archiv) Im Bereich der Eschenhofs­traße war der 19‰Jährige schwer verletzt aufgefunde­n wor‰ den. In einer Notoperati­on wurde sein Leben gerettet.

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