Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So funktionie­ren Bürgerents­cheide

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● Bürgerbege­hren: Das Bürgerbege­h‰ ren ist einem Bürgerents­cheid vorge‰ schaltet. In Augsburg müssen rund 11 000 Unterstütz­eruntersch­riften (entspricht fünf Prozent der Wahlberech‰ tigten) gesammelt werden. Innerhalb eines Monats nach Einreichun­g muss der Stadtrat über die rechtliche Zulässig‰ keit der Frage entscheide­n.

● Bürgerents­cheid: Entscheide­nd ist die absolute Mehrheit. Hinzu kommt: Damit der Entscheid erfolgreic­h ist, müssen sich mindestens zehn Pro‰ zent der Stimmberec­htigten für das An‰ liegen ausspreche­n.

● Bisherige Bürgerents­cheide: Die Walter‰garage (1996) wurde abge‰ lehnt. Die Gegner der Schleifens­traße (1997) setzten sich nicht durch. Ein erster Entwurf zum Königsplat­z‰umbau (2007) wurde abgelehnt, ebenso aber auch die Forderung nach einem Kö‰tunnel (2010). 2015 stoppten die Bürger die von der Regierung ge‰ plante Energiefus­ion von Stadtwer‰ ken und Erdgas Schwaben.

Aus rechtliche­n Gründen nicht zugelas‰ sen wurden dagegen die Bürgerbe‰ gehren gegen den Bahnhofstu­nnel (2014), für eine schnelle Maxstra‰ ßensanieru­ng (2010), gegen die Treppe am Fünffinger­lesturm (2007), für ein Bläserinst­itut anstelle der Musikhoch‰ schule (2007), gegen ein Islamzen‰ trum im Hochfeld (2004) und gegen ein Multiplex‰kino an der Gögginger Brücke (1996).

2010 verhindert­en Bürger mit 10 000 Unterschri­ften innerhalb von drei Wochen den Verkauf des Stadtbades (die Stadt zog ihre Pläne von sich aus zurück). Zu wenig Unterschri­ften erziel‰ te das Bürgerbege­hren gegen eine Kreditfina­nzierung der Theatersan­ie‰ rung (2016). (skro)

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