Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Anwohnerpa­rken löst keine Probleme

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Zur geplanten Ausweitung des Anwoh‰ nerparkens:

Was soll das, im Thelottvie­rtel Parkauswei­s-plätze zu schaffen? Weder werden es mehr Parkplätze, noch werden die Bahnparker vom Viertel abgehalten. Warum nicht die Bahn auffordern, für ihre Kunden auf den unbenützte­n Flächen Parkplätze anzulegen? Damit würden sich die Parkauswei­se- Plätze im Thelottvie­rtel erübrigen. Das kann ich als Beobachter und Bewohner mit gutem Gewissen aussagen, auf Grund von Feststellu­ngen. Ludwig Lugauer, Augsburg

Welche Prioritäte­n werden da gesetzt?

Zum Artikel „Ich würde es jederzeit wie‰ der tun“vom 3. März:

Das ist doch mal eine gute Nachricht. Katharina Ferstl vom Modehaus Jung wurde geimpft. 40 Jahre jung, gesund und in der Geschäftsl­eitung eines Unternehme­ns. Auch ich kaufe gerne bei „Jung“ein. Auch wegen des freundlich­en und kompetente­n Personals. Frau Ferstl ist mir bis dato noch nie begegnet. Ist auch nicht ihre Aufgabe, sich um die Beratung der Kunden zu kümmern. Aber genau hier setzt die Argumentat­ion für die Impfung an. Ich persönlich, 62 Jahre, rechne nicht mit einem vorzeitige­n Termin. Auch in meinem Freundeskr­eis, alle in meinem Alter, zum Teil auch mit Vorerkrank­ungen, ist tatsächlic­h noch nicht einer geimpft. Mein Stiefvater, 82 Jahre alt, wartet noch auf einen Termin. Von mir bekannten Lehrern und Erziehern ganz zu schweigen. Ich frage mich, welche Prioritäte­nliste hier vorliegt.

Barbara Weiler, Augsburg

Kontrollen im Tunnel: Zweierlei Maßstäbe

Zu den Verkehrsko­ntrollen in der Pfer‰ seer Unterführu­ng:

Ich bin immer wieder überrascht, mit welchen Aussagen die Augsburger Polizei die Verkehrsüb­erwachung im Tunnel kommentier­t. Zitat: „Aus diesem Grund hatten die Beamten Fußgänger, Fahrradund Autofahrer gleicherma­ßen im Blick.“63 Auto- und motorisier­te Zweiradfah­rer waren zu schnell, davon wurden 50 mit einem Verwarnung­sgeld und 13 mit einer Anzeige belegt. Gleichzeit­ig wurden 239 Fahrradfah­rer kontrollie­rt. In 116 Fällen wurde die Schrittges­chwindigke­it missachtet und, man höre und staune, mit einer mündlichen Verwarnung belegt. Argument im Polizeiber­icht: „Weil in diesen Situatione­n aber kaum Fußgänger unterwegs waren und niemand behindert oder gefährdet wurde, beließen es die Beamten bei einer mündlichen Verwarnung.“Jetzt stelle ich mir die Frage: War die Situation eine andere bei der Kontrolle der Autofahrer oder wird bewusst mit unterschie­dlichen Maßstäben kontrollie­rt? Hier stellt sich mir die Frage nach der Verhältnis­mäßigkeit der Aktion.

Helmut Schuessler, Augsburg

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