Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gericht: Keine Vergewaltigung am Hettenbachufer
Im Revisionsprozess hat das Landgericht nun ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte wird nur wegen Körperverletzung und Beleidigung bestraft – ist aber in Kürze ein freier Mann
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Im Prozess um die angeklagte Vergewaltigung am Hettenbachufer im Juni 2019 hat das Landgericht Augsburg nun ein Urteil gesprochen. Die 1. Strafkammer verurteilte den 48-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung und Beleidigungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, sah es aber als erwiesen an, dass der 48-Jährige sein Opfer in der Tatnacht in der Parkanlage in Oberhausen verprügelt hatte. „Sie haben sie richtig übel zusammengeschlagen“, sagte Grimmeisen. Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter dem Strafmaß eines aufgehobenen Urteils einer anderen Strafkammer aus dem Vorjahr.
Damals hatte der Angeklagte eine Haftstrafe von vier Jahren bekommen, unter anderem wegen Vergewaltigung, war dagegen aber in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil daraufhin, da die obersten Richter die Beweiswürdigung als fehlerhaft erachteten. Der Fall hatte aber auch weitere Besonderheiten.
Hintergrund der ursprünglichen Vergewaltigungs-anklage war die Aussage des Opfers, einer heute 45 Jahre alten Frau. Sie sagte im Prozess aus, dass sie den Angeklagten auf einer Party kennengelernt hatte. „Alles war schön am Anfang, ich war verliebt in ihn“, sagte sie im Prozess. Sie habe gewusst, dass der Mann Kinder habe, nicht aber, dass er mit der Mutter der Kinder zusammenlebte. Dass noch eine andere Frau im Spiel war, erfuhr sie
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Zum späteren Treffen in einer Bar in Oberhausen kam es, nachdem die 45-Jährige dem Angeklagten ein Foto geschickt hatte, das die 45-Jährige mit einem anderen Mann zeigt. „Wer ist dieser Typ? Du musst herkommen. Wir müssen reden“, schrieb er daraufhin. In der Bar des 48-Jährigen im Stadtteil Oberhausen traf man sich. Er habe sie dort gleich wütend an den Haaren gezogen und mehrmals geohrfeigt, berichtete die 45-Jährige im Prozess.
„Er hat mich am Hals gedrückt und in die Lippe gebissen“, schildert die Zeugin. Schließlich habe er sie am Arm gepackt, man sei zum Hettenbachpark gegangen. Dort habe sie der Angeklagte dann vergewaltigt. „Ich sagte mehrmals ‚Nein‘, er solle aufhören“, beteuert die Zeugin. Doch er habe weitergemacht. Erst als ein Mann am Fenster einer Nachbarwohnung auftauchte, schimpfte und drohte, die Polizei zu holen, habe der Angeklagte von ihr abgelassen.
Der Angeklagte hatte, wie im vorherigen Prozess, die Vorwürfe der Vergewaltigung bestritten. Er sprach von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Sein Anwalt Peter Zeitler plädierte dementsprechend dafür, dass sein Mandant in diesem Punkt freizusprechen sei. „Es bleiben zu viele Widersprüche und Fragen offen“, sagte er. Der Verteidiger sah auch einige Widersprüche in der Aussage der Zeugin. Er sah lediglich die Körperverletzungs-delikte und Beleidigungen als erwiesen an. Während der Haft hatte der 48-Jährige Briefe an die Mutter seiner Kinder verschickt, in der er sie als „Dreckshure“und „Schlampe“beschimpfte. Zeitler beantragte auch, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben wird. Er sitzt seit 20 Monaten in Untersuchungshaft. Staatsanwältin Tanja Horvath hatte vier Jahre und acht Monate Haft gefordert.
Das Opfer hatte ihren Ex-geliebten erst drei Wochen nach der angeblichen Tat angezeigt – nach zwei Terminen bei ihrer Hausärztin. Die Frau beteuerte stets, sie sei mit dem Sex nicht einverstanden gewesen. Sie habe gesagt, sie wolle keinen Sex. Sie habe sich dann aber nicht gewehrt, weil sie Angst vor weiteren Gewaltausbrüchen gehabt habe. Richter Grimmeisen folgte dem Plädoyer der Verteidigung und betonte, die Kammer habe „im Zweifel für den Angeklagten“entschieden.
Man glaube der Zeugin mehr als dem 48-Jährigen, aber es reiche nicht, „um sicher überzeugt zu sein, dass wir Sie verurteilen“. Viele Zeugenaussagen hätten auch wenig geholfen und keine Konstanz gezeigt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht; neben dem Angeklagten könnten auch die Staatsanwaltschaft oder die Nebenklägervertreterin Marion Zech Revision beantragen. Der Angeklagte wird das Gefängnis aber in vermutlich zwei Wochen verlassen können. Hintergrund: Dann hat die Zeit in der Untersuchungshaft die Dauer des nun verhängten Strafmaßes erreicht, also 21 Monate.