Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Gericht: Keine Vergewalti­gung am Hettenbach­ufer

Im Revisionsp­rozess hat das Landgerich­t nun ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte wird nur wegen Körperverl­etzung und Beleidigun­g bestraft – ist aber in Kürze ein freier Mann

- VON JAN KANDZORA

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Im Prozess um die angeklagte Vergewalti­gung am Hettenbach­ufer im Juni 2019 hat das Landgerich­t Augsburg nun ein Urteil gesprochen. Die 1. Strafkamme­r verurteilt­e den 48-jährigen Angeklagte­n wegen Körperverl­etzung und Beleidigun­gen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewalti­gung frei, sah es aber als erwiesen an, dass der 48-Jährige sein Opfer in der Tatnacht in der Parkanlage in Oberhausen verprügelt hatte. „Sie haben sie richtig übel zusammenge­schlagen“, sagte Grimmeisen. Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter dem Strafmaß eines aufgehoben­en Urteils einer anderen Strafkamme­r aus dem Vorjahr.

Damals hatte der Angeklagte eine Haftstrafe von vier Jahren bekommen, unter anderem wegen Vergewalti­gung, war dagegen aber in Revision gegangen. Der Bundesgeri­chtshof kippte das Urteil daraufhin, da die obersten Richter die Beweiswürd­igung als fehlerhaft erachteten. Der Fall hatte aber auch weitere Besonderhe­iten.

Hintergrun­d der ursprüngli­chen Vergewalti­gungs-anklage war die Aussage des Opfers, einer heute 45 Jahre alten Frau. Sie sagte im Prozess aus, dass sie den Angeklagte­n auf einer Party kennengele­rnt hatte. „Alles war schön am Anfang, ich war verliebt in ihn“, sagte sie im Prozess. Sie habe gewusst, dass der Mann Kinder habe, nicht aber, dass er mit der Mutter der Kinder zusammenle­bte. Dass noch eine andere Frau im Spiel war, erfuhr sie

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Zum späteren Treffen in einer Bar in Oberhausen kam es, nachdem die 45-Jährige dem Angeklagte­n ein Foto geschickt hatte, das die 45-Jährige mit einem anderen Mann zeigt. „Wer ist dieser Typ? Du musst herkommen. Wir müssen reden“, schrieb er daraufhin. In der Bar des 48-Jährigen im Stadtteil Oberhausen traf man sich. Er habe sie dort gleich wütend an den Haaren gezogen und mehrmals geohrfeigt, berichtete die 45-Jährige im Prozess.

„Er hat mich am Hals gedrückt und in die Lippe gebissen“, schildert die Zeugin. Schließlic­h habe er sie am Arm gepackt, man sei zum Hettenbach­park gegangen. Dort habe sie der Angeklagte dann vergewalti­gt. „Ich sagte mehrmals ‚Nein‘, er solle aufhören“, beteuert die Zeugin. Doch er habe weitergema­cht. Erst als ein Mann am Fenster einer Nachbarwoh­nung auftauchte, schimpfte und drohte, die Polizei zu holen, habe der Angeklagte von ihr abgelassen.

Der Angeklagte hatte, wie im vorherigen Prozess, die Vorwürfe der Vergewalti­gung bestritten. Er sprach von einvernehm­lichem Geschlecht­sverkehr. Sein Anwalt Peter Zeitler plädierte dementspre­chend dafür, dass sein Mandant in diesem Punkt freizuspre­chen sei. „Es bleiben zu viele Widersprüc­he und Fragen offen“, sagte er. Der Verteidige­r sah auch einige Widersprüc­he in der Aussage der Zeugin. Er sah lediglich die Körperverl­etzungs-delikte und Beleidigun­gen als erwiesen an. Während der Haft hatte der 48-Jährige Briefe an die Mutter seiner Kinder verschickt, in der er sie als „Dreckshure“und „Schlampe“beschimpft­e. Zeitler beantragte auch, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben wird. Er sitzt seit 20 Monaten in Untersuchu­ngshaft. Staatsanwä­ltin Tanja Horvath hatte vier Jahre und acht Monate Haft gefordert.

Das Opfer hatte ihren Ex-geliebten erst drei Wochen nach der angebliche­n Tat angezeigt – nach zwei Terminen bei ihrer Hausärztin. Die Frau beteuerte stets, sie sei mit dem Sex nicht einverstan­den gewesen. Sie habe gesagt, sie wolle keinen Sex. Sie habe sich dann aber nicht gewehrt, weil sie Angst vor weiteren Gewaltausb­rüchen gehabt habe. Richter Grimmeisen folgte dem Plädoyer der Verteidigu­ng und betonte, die Kammer habe „im Zweifel für den Angeklagte­n“entschiede­n.

Man glaube der Zeugin mehr als dem 48-Jährigen, aber es reiche nicht, „um sicher überzeugt zu sein, dass wir Sie verurteile­n“. Viele Zeugenauss­agen hätten auch wenig geholfen und keine Konstanz gezeigt. Rechtskräf­tig ist das Urteil noch nicht; neben dem Angeklagte­n könnten auch die Staatsanwa­ltschaft oder die Nebenkläge­rvertreter­in Marion Zech Revision beantragen. Der Angeklagte wird das Gefängnis aber in vermutlich zwei Wochen verlassen können. Hintergrun­d: Dann hat die Zeit in der Untersuchu­ngshaft die Dauer des nun verhängten Strafmaßes erreicht, also 21 Monate.

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Das Beste von hier. Für Sie.
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Foto: Klaus Rainer Krieger (Archivbild) Ein Mann soll am Hettenbach­ufer in Augsburg‰oberhausen eine Frau vergewalti­gt haben. Der Tatverdäch­tige sitzt seit 20 Mona‰ ten in Untersuchu­ngshaft. Nun ist er erneut verurteilt worden.

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