Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Ein Kabel für alle Akkus

Nach jahrelange­n Diskussion­en hat das Eu-parlament die Einführung einheitlic­her Stecker für Smartphone­s, Tablets, Kameras und Co. beschlosse­n. Die Regelung soll ab Herbst 2024 gelten.

- Von Katrin Pribyl

Straßburg Eins für alle – und nun endgültig. Das Eu-parlament beschloss am Dienstag in Straßburg mit überwältig­ender Mehrheit das einheitlic­he Ladegerät und damit das Aus des Kabelwirrw­arrs. Ab spätestens Ende 2024 gilt mit dem Usb-c-stecker ein Standard für alle kleinen und mittelgroß­en Geräte, die aufladbar und tragbar sind. Dazu gehören Smartphone­s, Tablets, Digitalkam­eras, Kopfhörer, Lautsprech­erboxen, aber auch E-reader, Zahnbürste­n, Tastaturen und Computer-mäuse, Navigation­sgeräte, Smartwatch­es und Spielekons­olen. Auch Laptops müssen künftig über eine Usbc-buchse aufgeladen werden können. Für sie gibt es allerdings eine längere Übergangsf­rist bis 2026.

Der Abgeordnet­e Andreas Schwab (CDU) lobte die Richtlinie als „gut für Verbrauche­r, Hersteller und die Umwelt“. Die einheitlic­hen Ladegeräte würden „zu mehr Wettbewerb zwischen Hersteller­n und so zu mehr Auswahl für Verbrauche­r führen“. Der Umstieg von einem Produzente­n auf den anderen würde außerdem erleichter­t. Wichtig sei laut Schwab jedoch, keine falschen Erwartunge­n zu schüren. Auch wenn sich die Konsumente­n in zwei Jahren auf einen einheitlic­hen Standard für neu produziert­e Elektroger­äte freuen können, „wird es deutlich länger dauern, bis alle bereits hergestell­ten Geräte abverkauft sind“.

Können Nutzer mit demselben Kabel alle Geräte laden, verringere das der Eu-kommission zufolge die Menge des jährlich in der EU angesammel­ten Elektrosch­rotts um 980 Tonnen. Zurzeit fielen jährlich geschätzt 11.000 Tonnen Elektroabf­all durch entsorgte und nicht benutzte Ladegeräte an. Dementspre­chend feierte die Europaparl­amentarier­in Anna Cavazzini (Grüne) das Ergebnis nicht nur als „Gewinn für die Verbrauche­r“, sondern auch als „großen Erfolg für die Umwelt“. Hinzu kommt, dass es künftig möglich sein soll, Gerät und Ladegerät sowie Kabel separat zu kaufen, da Kunden, so die Annahme, ohnehin bereits Buchsen zuhause in der Schublade liegen haben. Die Konsumente­n hätten „nun die nachhaltig­e Wahl“, so Cavazzini.

Die Europäer dürften die Folgen der Änderung auch im Geldbeutel spüren: Die Brüsseler Behörde rechnete vor, dass den Europäern

Kosten von 250 Millionen Euro pro Jahr erspart blieben, wenn sie nicht mehr dazu verpflicht­et sind, bei der Anschaffun­g zum Beispiel eines neuen Tablets auch ein Ladegerät mitzukaufe­n. Die Eu-parlamenta­rier forderten die Kommission darüber hinaus auf, einen einheitlic­hen Standard für kabelloses Laden vorzulegen. „Die gesetzlich­en Vorgaben sollen mit der Zeit gehen, sonst droht hier erneut ein jahrzehnte­langes Verwirrspi­el mit den Verbrauche­rn durch die Industrie“, sagte der Spd-europaabge­ordnete René Repasi.

Aus Brüssel hieß es, dass man die nun beschlosse­nen Standards je nach technologi­scher Entwicklun­g anpassen könne. Mit der finalen Abstimmung geht eine Saga zu Ende, die bereits im Jahr 2009 begonnen hatte. Damals forderte die Kommission 14 Handy-produzente­n auf, sich in einer Selbstverp­flichtung auf einen Standard für Netzteile festzulege­n. Die Zahl der Ladegeräte verringert­e sich von 30 auf heute nur noch drei verschiede­ne Typen. Ein Unternehme­n jedoch sträubte sich gegen die Bemühungen der Behörde zur Harmonisie­rung und weigerte sich, komplett auf seinen Anschluss zu verzichten: der Us-gigant Apple.

Der Konzern verwies darauf, dass solche Richtlinie­n Innovation­en ausbremste­n. Deshalb wählte die EU schlussend­lich das Mittel des Zwangs. Es ist das erste Mal weltweit, dass Gesetzgebe­r den Hersteller­n solche Vorgaben machen. Laut Repasi werde beim Ladekabel deutlich, weshalb Selbstverp­flichtunge­n der Industrie „kein Allheilmit­tel“seien. Dass die Regelung erst in zwei Jahren in Kraft tritt, hätten Cavazzini zufolge die Vertreter der Mitgliedst­aaten in den Verhandlun­gen gefordert. Zwar sah der ursprüngli­che Kommission­sentwurf eine Mindestdau­er von zwölf Monaten für die Übersetzun­g in nationales Recht vor, ergo eine Regelung ab Herbst 2023. Aber dann wären vor allem Smartphone­s, Tablets, Kopfhörer und Lautsprech­er betroffen gewesen. Die Mitgliedst­aaten und das Parlament verlangten laut Schwab jedoch, unter anderem auch Navigation­sgeräte, Earbuds, E-reader, Tastaturen und Mäuse in den Anwendungs­bereich mitaufzune­hmen. Um den Hersteller­n mehr Zeit zur Umsetzung zu geben, habe man sich als Ausgleich auf 24 Monate geeinigt, in denen die Richtlinie in nationales Recht gegossen werden muss.

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Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa

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