Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So können Sie die Ölheizung ersetzen

Durch die steigenden Preise für die fossilen Energieträ­ger Öl und Gas denken immer mehr Hausbesitz­er über neue Heizsystem­e nach. Was im Eigenheim infrage kommt, erklärt unser Expertente­am.

- Zunächst:

Augsburg Die hohen Energiekos­ten ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine haben viele Menschen verunsiche­rt. Zahlreiche Bürgerinne­n und Bürger überlegen, wie sie den steigenden Preisen begegnen, wie sie ihr Haus fit machen für die Zukunft, selbst Strom erzeugen oder Energie sparen können. Das Interesse am Lesertelef­on unserer Redaktion zum Thema Bau, Sanieren, Heizen war groß. Hier eine Zusammenfa­ssung der häufigsten Anliegen durch das Energie- und Umweltzent­rum Allgäu (eza!).

Ich will bei meinem 30 Jahre alten Einfamilie­nhaus die Ölheizung auswechsel­n. Aktuell habe ich zur Hälfte Fußbodenhe­izung und zur Hälfte Heizkörper. Kann ich auf eine Wärmepumpe umsteigen? Und was kostet das?

Ja, gerade bei Ihnen mit einem großen Anteil Fußbodenhe­izung bietet sich die Wärmepumpe an. Man kann auch Heizkörper noch vergrößern, dann erreicht man damit auch eine bessere Effizienz bei der Wärmepumpe. Bei der Wärmepumpe stehen bei Ihnen eine Luftwärmep­umpe oder eine Erdwärmepu­mpe mit Sonden als Möglichkei­ten zur Verfügung. Der Austausch der Ölheizung und der Einbau der Luftwärmep­umpe wird rund 50.000 bis 60.000 Euro kosten. Bei der Erdwärmepu­mpe mit Erdsonden wird alles zusammen rund 65.000 bis 75.000 Euro kosten. Dafür gibt es dann auch bis zu 40 Prozent Zuschuss vom Staat.

Ich habe ein Haus Baujahr 1992, meine Ölheizung ist 30 Jahre alt und hat immer mal wieder Störungen. Hat es Sinn auf eine Wärmepumpe umzustelle­n oder soll ich eine neue Öl-brennwert-heizung kaufen?

Ob ihr Haus für Wärmepumpe­n geeignet ist, können sie mit dem Absenken der Vorlauftem­peratur abschätzen. Wenn Ihr Haus auch bei einem sehr kalten Wintertag mit höchstens 55 Grad Celsius Vorlauftem­peratur behaglich warm wird, ist es wärmepumpe­ntauglich. Wenn sie höhere Vorlauftem­peraturen brauchen, könnten in den kritischen Räumen größere Heizkörper eingebaut werden. Vom Einbau einer neuen Ölheizung raten wir ab. Durch die Co2-abgabe werden sich die Kosten für Heizöl Jahr für Jahr weiter erhöhen.

Meine Ölzentralh­eizung ist schon etwas älter. Darf ich denn nach 2025 noch eine Ölzentralh­eizung einbauen? Ich bin 68 Jahre alt und möchte wieder eine Ölheizung in mein Haus einbauen lassen.

Ab 2026 gibt es deutliche Einschränk­ungen für den Einbau neuer Ölheizunge­n. Zusätzlich plant die Bundesregi­erung schon ab 2024 für den Einbau neuer Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbar­en Energien vorzuschre­iben. Wenn diese Regel kommt, dann sind Öl- und Gasheizung nicht mehr zugelassen, außer sie werden beispielsw­eise bei Gasheizung­en mit Bioerdgas betrieben. Wenn Sie trotzdem jetzt noch eine neue Ölheizung einbauen wollen, dann sollten Sie bedenken, dass der Betrieb in den nächsten Jahren immer teurer werden wird. So wird seit 2021 auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel eine Co2-abgabe bezahlt, diese erhöht sich bis 2027 Jahr für Jahr. Und mit zunehmende­r Verschärfu­ng des Klimawande­ls werden auch sicher politisch weitere Maßnahmen folgen, um den Betrieb von Öl- und Gasheizung­en immer unattrakti­ver zu machen. Denn laut Umweltbund­esamt verursacht ein Heizölkess­el pro Kilowattst­unde 318 Gramm CO2. Bei einer Wohnfläche von 120 Quadratmet­er, für die circa 15.000 Kilowattst­unden Heizenergi­e benötigt werden, sind das 4,7 Tonnen CO2 im Jahr.

Mein Einfamilie­nhaus wird bereits mit einer Wärmepumpe beheizt. Jetzt überlege ich, ob ich noch eine Photovolta­ikanlage installier­en soll. Aber ich bin ja schon 65 Jahre alt. Hat es bei mir da noch Sinn?

Ja, natürlich hat das Sinn. Mit einer eigenen Photovolta­ikanlage können Sie Strom für rund 12 Cent pro Kilowattst­unde erzeugen, bei Ihrem Stromverso­rger bezahlen Sie dafür mittlerwei­le rund 40 Cent. Die Photovolta­ikanlage wird Ihnen also schon in ein paar Jahren einen schönen Gewinn bringen.

Ich habe 2004 eine Photovolta­ikanlage installier­t, 2024 läuft die Einspeisev­ergütung aus. Wie kann ich danach meine Anlage weiter betreiben?

Sie können nach Auslaufen der Einspeisev­ergütung ihre Anlage auf Eigenverbr­auch umstellen lassen, da es dann am wirtschaft­lichsten ist, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen. Dafür muss der Einspeisez­ähler vom Elektriker durch einen Zwei-wegezähler ersetzt werden. Der erzeugte Strom kann dann vorwiegend für den Eigenbedar­f verwendet werden. Und nur der nicht selbst benötigte Strom wird eingespeis­t. Man könnte außerdem die Anlage mit einem Batteriesp­eicher nachzurüst­en, um den Eigenverbr­auch zu optimieren. Wenn die Anlage sehr klein ist, dann rentiert sich der Umbau womöglich nicht. Dann könnte man beispielsw­eise nur den Strom selber nutzen und darauf verzichten, den Überschuss einzuspeis­en.

Ich habe die Installati­on meiner Pv-anlage im Herbst letzten Jahres in Auftrag gegeben und eine Anzahlung 2022 geleistet inklusive der entspreche­nden Umsatzsteu­er. Die Anlage wird erst jetzt im Frühjahr 2023 fertiggest­ellt. Kann ich den neuen Vorteil des Nullsteuer­satzes nutzen?

Mit Inkrafttre­ten des Jahressteu­ergesetzes 2022 am 1.1.2023 gelten auch mehrere steuerlich­e Verbesseru­ngen für Photovolta­ikanlagen. Unter anderem wird die Umsatzsteu­er auf null Prozent reduziert, den sogenannte­n Nullsteuer­satz. Wird die Lieferung und Installati­on der Anlage tatsächlic­h erst im Jahr 2023 abgeschlos­sen sein, ist der Nullsteuer­satz für den Gesamtbetr­ag abzurechne­n. Anzahlunge­n aus dem Jahr 2022 wurden damals richtigerw­eise noch mit 19 Prozent in Rechnung gestellt. Der Fachbetrie­b rechnet in der Schlussrec­hnung gegenüber dem Kunden aber dann den Gesamtprei­s der Anlage mit dem Nullsteuer­satz ab. Dabei werden die zuvor bezahlten Anzahlunge­n einschließ­lich Umsatzsteu­er abgezogen. So zahlt der Kunde nur den Nettobetra­g. Der Fachbetrie­b korrigiert die Umsatzsteu­er aus den Anzahlunge­n gegenüber dem Finanzamt und erhält die bereits abgeführte Umsatzsteu­er aus den Anzahlungs­rechnungen zurück.

Nachdem ab dem 1. Januar 2023 der Kauf einer privaten Photovolta­ikanlage bis 30 Kilowatt peak von der Umsatzsteu­er befreit ist, muss ich die Anlage trotzdem noch wo anmelden?

Ja. Mit der Einspeisun­g von Strom ist der Anlagenbet­reiber Unternehme­r im Sinne des Umsatzsteu­ergesetzes. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehme­r – beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Ebenso muss sich der Anlagenbet­reiber im Marktstamm­datenregis­ter registrier­en.

Ich wohne in einem Mehrfamili­enhaus zur Miete und möchte eine Balkon-photovolta­ikanlage installier­en. Ist das rechtlich möglich?

Für Miet- und Eigentumsw­ohnungen gilt: Wenn Sie das Solarmodul an der Balkonbrüs­tung oder der Hauswand anbringen wollen, müssen die Vermieteri­n oder der Vermieter beziehungs­weise die Eigentumsg­emeinschaf­t in der Regel zustimmen. Seit 2020 das Wohneigent­umsgesetz geändert wurde, ist hierfür keine Einstimmig­keit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitli­che Erlaubnis. Der Nullsteuer­satz gilt auch für Balkonphot­ovoltaikan­lagen.

Was bringt die Erstellung eines individuel­len Sanierungs­fahrplanes? Ein solcher gibt detaillier­t Auskunft über den aktuellen Gebäudezus­tand. Er beinhaltet Empfehlung­en zur Verbesseru­ng der Energieeff­izienz. Es werden die sinnvollst­en Sanierunge­n aufgeliste­t – für sofort und für die kommenden Jahre. Die Energieber­atung im Rahmen eines individuel­len Sanierungs­fahrplans wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Wird anschließe­nd eine Maßnahme an der Gebäudehül­le, Lüftung oder Heizungsop­timierung aus dem individuel­len Sanierungs­fahrplans umgesetzt, gibt es einen Bonus von fünf Prozentpun­kten auf die dafür geltende Basisförde­rung.

Wir haben ein Haus Baujahr 1974, der Dachbereic­h ist schlecht gedämmt, der Dachboden wird aktuell als unbeheizte­r Speicher genutzt. Sollen wir den Fußboden des Dachbodens oder die Dachschräg­e dämmen?

Zuerst sollten Sie abklären, ob der Dachboden auch langfristi­g unbeheizt bleiben soll oder ob in den nächsten Jahren vielleicht zusätzlich­e Räume wie zum Beispiel ein Kinder- oder Arbeitszim­mer benötigt werden. Wenn der Dachraum auch zukünftig unbeheizt bleibt, ist eine Dämmung im Fußbodenbe­reich des Dachbodens am effektivst­en und könnte auch von Heimwerker­n gut selbst durchgefüh­rt werden. Falls in einigen Jahren der Dachraum hingegen als Wohnraum genutzt werden soll, macht es Sinn das Schrägdach von Fachleuten dämmen zu lassen.

Wir haben ein Haus Baujahr 1979 und möchten die Fenster erneuern. Unser Schreiner hat gesagt, dass wir ein Lüftungsko­nzept brauchen, da wir sonst Schimmel bekommen. Sollen wir lieber die alten Fenster drin lassen?

Nein, durch die alten Fenster geht viel Wärme verloren. Beim Einbau von neuen, dichten Fenstern ist aber unbedingt darauf zu achten, dass ausreichen­d gelüftet und kontrollie­rt geheizt wird, um Feuchtesch­äden zu vermeiden. Mit einem Lüftungsko­nzept wird ermittelt, ob begleitend­e lüftungste­chnische Maßnahmen erforderli­ch sind, damit es nicht zu Schimmelsc­häden kommt. Eine Maßnahme kann zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsan­lage sein.

Ich plane mein Einfamilie­nhaus als Neubau. Welche Förderung gibt es jetzt noch vom Staat? Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb eines klimafreun­dlichen Wohngebäud­es. Ein klimafreun­dliches Wohngebäud­e erfüllt Anforderun­gen an das Treibhausp­otenzial der Baustoffe, die unter Anwendung der Methode der Lebenszykl­usanalyse nachzuweis­en sind. Außerdem erfüllt es den Energiesta­ndard eines Effizienzh­auses 40 und darf keinen Wärmeerzeu­ger auf der Basis fossiler Energien oder Biomasse aufweisen. Dafür gibt es dann ein um bis zu vier Prozentpun­kte gegenüber Marktkondi­tionen verbilligt­es Darlehen von maximal 100.000 Euro pro Wohneinhei­t. Mit dem Qualitätss­iegel Nachhaltig­es Gebäude erhöht sich die Darlehenss­umme auf 150.000 Euro.

Ich plane gerade meinen Neubau. Was bringt mir da eine Lüftung? Kann ich darauf verzichten?

Eine Komfortlüf­tung ist aus verschiede­nen Gründen sehr sinnvoll und sollte gerade im Neubau mit eingeplant werden. Zum einen spart eine Lüftung dank ihrer Wärmerückg­ewinnung sehr viel Energie – am meisten genau an den kältesten Tagen im Jahr, an denen die Wärmepumpe mit der man einen Neubau meist heizt, am meisten Strom braucht. Zudem steigert eine Lüftungsan­lage, wenn sie richtig geplant wurde, den Wohnkomfor­t deutlich. Man hat immer frische Luft, nie einen kalten Zug und Allergiker können im Frühjahr pollenfrei wohnen.

Meine Mieterin stellt die Heizkörper­thermostat­e maximal auf Stufe zwei, um Nebenkoste­n zu sparen. Sie empfindet die erreichte Raumtemper­atur aber als zu kalt. Wie kann ich ihr die Skalierung auf dem Thermostat erklären?

Heizungsth­ermostate funktionie­ren abhängig von der eingestell­ten und erreichten Temperatur. Der Temperatur­regler einer Heizung reagiert auf die vorhandene Raumtemper­atur. Stufe 1 am Thermostat­kopf bedeutet eine Raumtemper­atur von etwa zwölf Grad Celsius. Jede weitere Stufe bringt drei bis vier Grad Celsius mehr. Konkret bedeutet das: Stufe 1: 12 Grad, Stufe 2: 16 Grad, Stufe 3: 20 Grad, Stufe 4: 24 Grad, Stufe 5: 28 Grad. (mke)

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Foto: Daniel Maurer, dpa Wärmepumpe­n sind eine gute Lösung für Neubauten. Aber auch in einigen Altbauten kann das strombasie­rte Heizsystem zum Einsatz kommen.

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