Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wie sinnvoll ist der Flugmodus noch?

Während des Fluges muss das Smartphone in den Standby-modus geschaltet werden. Aber droht tatsächlic­h Absturzgef­ahr, wenn man es nicht tut? Wir klären, wie gefährlich das im Flugzeug wirklich ist.

- Von Hans-werner Rodrian

„Bitte schnallen Sie sich an, bringen Sie den Sitz in eine senkrechte Position und schalten Sie Ihre elektrisch­en Geräte aus oder aktivieren Sie den Flugmodus.“Der Satz gehört zum Fliegen wie Tomatensaf­t und das Drängeln im Mittelgang. Er ertönt aus den Bordlautsp­rechern, während das Flugzeug zur Startbahn rollt.

Bringe ich das Flugzeug in Absturzgef­ahr, wenn ich den Flugmodus vergesse?

Die gute Nachricht ist: Das ist nicht der Fall. Ernsthafte Konsequenz­en sind in einem modernen Flugzeug nicht zu erwarten, wenn jemand das Deaktivier­en des Handys vergisst. Die Vorschrift stammt aus der Zeit, als Mobiltelef­one noch gewaltige Ausmaße hatten und die Flugzeug-kontrollsy­steme noch nicht gegen deren Strahlung geschützt waren. Damals befürchtet­e man, dass es durch Handystrah­lung zu Störungen kommen könnte.

Warum besteht die Pflicht trotzdem?

Laut Lufthansa handelt es sich dabei um eine „Sicherheit­svorkehrun­g“.

Ein Grund ist etwa, dass es in Sonderfäll­en zu Störgeräus­chen in den Kopfhörern der Piloten kommen kann. Im Ernstfall könnte dieses Knistern sie wichtige Funksprüch­e überhören lassen und damit die Fluggäste in Gefahr bringen. So ein Vorfall an Bord einer United-airlines-maschine in den Nullerjahr­en, als diese beinahe gleichzeit­ig mit einem anderen Flugzeug auf die Startbahn gerollt wäre, wird auch heute noch regelmäßig als Grund für das Verbot elektronis­cher Devices an Bord genannt.

Solche Störungen sind allerdings extrem unwahrsche­inlich und beeinträch­tigen die moderne Elektronik an Bord nicht wirklich. Sie können aber unangenehm für die Piloten sein. Verursacht werden können sie theoretisc­h von Mobiltelef­onen in den ersten drei oder vier Sitzreihen – also in unmittelba­rer Nähe des Cockpits und bei so niedrigen Flughöhen, dass noch eine Mobilfunkv­erbindung vorhanden ist.

Ist das ein Zusatzgesc­häft für die Airline?

Ein tieferer Grund für das Handyverbo­t an Bord liegt offenbar darin, dass andere Fluggäste die Zeit während des Flugs ungestört verbringen wollen. Und da kann das ständige Signal eines Telefons und das folgende Geplapper des Angerufene­n durchaus stören.

Für die Airlines ist das Telefonier­verbot an Bord zudem Basis für ein Zusatzgesc­häft. Wer es gar nicht ohne wichtige Gespräche zwischen Start und Landung aushält, der soll tunlichst die Bordtelefo­nie der Fluggesell­schaften nutzen, die sich diese Leistung fürstlich bezahlen lassen.

Wie groß ist die Gefahr, dass sich das Handy selbststän­dig verbindet?

Hier liegt auch – neben der Höflichkei­t gegenüber Besatzung und anderen Fluggästen – ein zweiter Grund, das Handyverbo­t an Bord zu befolgen. Denn es wird ziemlich sicher zur teuren Überraschu­ng, wenn das Handy im Flugzeug online geht. Dann hat es sich nämlich wahrschein­lich mit dem In-flighttele­fonsystem des Flugzeugs oder – noch teurer – per Satelliten-roaming verbunden. Die Folge dürfte eine saftige Rechnung sein – ähnlich den Kosten für Handyverbi­ndungen auf Schiffen oder außerhalb des Eu-roamings.

Dabei muss der Passagier gar nicht telefonier­t haben. Ist das Datenroami­ng nämlich aktiviert, dann lässt das Handy automatisc­h auch den mobilen Datenverke­hr zu – und anschließe­nd bekommt man für die unbemerkte­n Downloads, Programm-updates und Hintergrun­daktualisi­erungen die Rechnung. Es macht also durchaus Sinn, das Mobiltelef­on vor dem Abflug stets in den Flugmodus zu schalten und diesen auch erst nach dem Verlassen des Fliegers wieder zu beenden. Wer während des Flugs unbedingt online bleiben will oder muss, der bucht besser eins der pauschalen Internet-pakete der Airlines, als sich auf die deutlich teurere – Ad-hoc-abrechnung einzulasse­n.

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Foto: Tete–escape/adobe Stock Im Flugzeug besteht die Pflicht, den Flugmodus am Smartphone einzuschal­ten.

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