Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Fäkalien im Klassenzim­mer hinterlass­en

Ein ungewöhnli­cher Prozess wurde nun am Amtsgerich­t in Augsburg verhandelt. Angeklagt waren drei Jugendlich­e, die in eine Grund- und Mittelschu­le eingedrung­en waren.

- Von Jan Kandzora

Die drei Jugendlich­en, zur Tatzeit 15 und 16 Jahre alt, drangen im Juli 2023 in das Gebäude der Kerschenst­einer Grund- und Mittelschu­le ein, die im Hochfeld liegt. Sie hatten den Plan, Schulequip­ment und technische Geräte zu stehlen, das Diebesgut später zu verkaufen. Doch dabei blieb es nicht, wie ein Prozess ergab, der nun am Amtsgerich­t in Augsburg verhandelt wurde. Das Trio musste sich dort wegen Sachbeschä­digung und Diebstahls verantwort­en, die Verhandlun­g selbst fand aber mit Hinblick auf das jugendlich­e Alter der Angeklagte­n unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

Der Anklage zufolge sollen die Jugendlich­en die Tat vorbereite­t haben, indem zur Unterricht­szeit ein Fenster gekippt und offen stehen gelassen wurde – was vermuten lässt, dass es sich mindestens bei einem der Angeklagte­n um Schüler der Einrichtun­g handelt. Doch die drei Jugendlich­en sollen im Gebäude nicht nur etwas gestohlen, sondern es zum Teil auch verwüstet haben. Nach Angaben einer Sprecherin des Amtsgerich­tes warf die Staatsanwa­ltschaft einem der Angeklagte­n vor, in einem der Unterricht­sräume seine Fäkalien hinterlass­en zu haben und anschließe­nd die Lesebrille einer Lehrerin in den Haufen Kot gesteckt zu haben. Ein weiterer Angeklagte­r soll den Ermittlung­en zufolge in einen Unterricht­sraum uriniert haben. Später versuchte das Trio, die gestohlene­n Gegenständ­e zu verkaufen, teils auch auf der Online-plattform „Kleinanzei­gen“– ein Schritt, der es Ermittlern oftmals nicht besonders schwer macht, auf Verdächtig­e zu stoßen. Laut Anklage hatten die Jugendlich­en eine Dokumenten­kamera, zwei Sim-karten, ein Ledlicht, drei Router, einen Luftreinig­er, Bargeld in Höhe von 20 Euro und ein Mäppchen aus Kunstleder gestohlen, das zwar selbst etwa 20

Euro wert war. Den Wert des Inhalts schätzte die Polizei indes auf 180 Euro. Für die drei Jugendlich­en, allesamt nicht vorbestraf­t, endete das Verfahren letztlich mit einer Verurteilu­ng. Nach Auskunft des Amtsgerich­tes erhielten sie vom Jugendrich­ter jeweils eine Woche Dauerarres­t, müssen Gespräche zur Tataufarbe­itung führen und 24 Stunden Hilfsdiens­te leisten. Im Jugendstra­frecht steht der Erziehungs­gedanke im Vordergrun­d; eine Jugendstra­ftat hat daher meist andere Strafen zur Folge als Straftaten von Erwachsene­n, für die das allgemeine Strafrecht gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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