Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Fäkalien im Klassenzimmer hinterlassen
Ein ungewöhnlicher Prozess wurde nun am Amtsgericht in Augsburg verhandelt. Angeklagt waren drei Jugendliche, die in eine Grund- und Mittelschule eingedrungen waren.
Die drei Jugendlichen, zur Tatzeit 15 und 16 Jahre alt, drangen im Juli 2023 in das Gebäude der Kerschensteiner Grund- und Mittelschule ein, die im Hochfeld liegt. Sie hatten den Plan, Schulequipment und technische Geräte zu stehlen, das Diebesgut später zu verkaufen. Doch dabei blieb es nicht, wie ein Prozess ergab, der nun am Amtsgericht in Augsburg verhandelt wurde. Das Trio musste sich dort wegen Sachbeschädigung und Diebstahls verantworten, die Verhandlung selbst fand aber mit Hinblick auf das jugendliche Alter der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Anklage zufolge sollen die Jugendlichen die Tat vorbereitet haben, indem zur Unterrichtszeit ein Fenster gekippt und offen stehen gelassen wurde – was vermuten lässt, dass es sich mindestens bei einem der Angeklagten um Schüler der Einrichtung handelt. Doch die drei Jugendlichen sollen im Gebäude nicht nur etwas gestohlen, sondern es zum Teil auch verwüstet haben. Nach Angaben einer Sprecherin des Amtsgerichtes warf die Staatsanwaltschaft einem der Angeklagten vor, in einem der Unterrichtsräume seine Fäkalien hinterlassen zu haben und anschließend die Lesebrille einer Lehrerin in den Haufen Kot gesteckt zu haben. Ein weiterer Angeklagter soll den Ermittlungen zufolge in einen Unterrichtsraum uriniert haben. Später versuchte das Trio, die gestohlenen Gegenstände zu verkaufen, teils auch auf der Online-plattform „Kleinanzeigen“– ein Schritt, der es Ermittlern oftmals nicht besonders schwer macht, auf Verdächtige zu stoßen. Laut Anklage hatten die Jugendlichen eine Dokumentenkamera, zwei Sim-karten, ein Ledlicht, drei Router, einen Luftreiniger, Bargeld in Höhe von 20 Euro und ein Mäppchen aus Kunstleder gestohlen, das zwar selbst etwa 20
Euro wert war. Den Wert des Inhalts schätzte die Polizei indes auf 180 Euro. Für die drei Jugendlichen, allesamt nicht vorbestraft, endete das Verfahren letztlich mit einer Verurteilung. Nach Auskunft des Amtsgerichtes erhielten sie vom Jugendrichter jeweils eine Woche Dauerarrest, müssen Gespräche zur Tataufarbeitung führen und 24 Stunden Hilfsdienste leisten. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund; eine Jugendstraftat hat daher meist andere Strafen zur Folge als Straftaten von Erwachsenen, für die das allgemeine Strafrecht gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.