Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bald herrscht Rauchverbo­t auf den Friedhöfen

Werkaussch­uss Gersthofen bekommt eine neue Satzung zur Friedhofsn­utzung. Was sich damit alles ändert

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Rauchen ist bald nicht mehr erlaubt auf den Gersthofer Friedhöfen an der Donauwörth­er Straße sowie auf den letzten Ruhestätte­n in Batzenhofe­n und Hirblingen. Das besagt die neue Satzung zur Friedhofsn­utzung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

In der Sitzung des Werkaussch­usses wurde diese nun genau vorge- stellt. Das sind die wichtigste­n Änderungen, die in Zukunft auf den Friedhöfen gelten: ● Zukünftig ist es möglich, Gräber vollständi­g abzudecken. Die sogenannte­n Komplettab­deckungen waren bisher nicht erlaubt. ● „Besuchern des Friedhofs ist es nicht gestattet, zu rauchen zu lärmen“steht in der neuen Fassung. In der bisher gültigen Satzung war dies bislang noch nicht geregelt. ● Wer Graberde, Schaufel oder Rechen bisher zwischen den Gräbern gelagert hat, muss sich nun etwas anderes überlegen. Die Lagerung von Werkzeug oder Materialie­n entspreche nicht der Würde des Ortes und soll künftig nicht mehr gestattet sein. ● Als provisoris­che Grabmale sind nur Holztafeln oder Holzkreuze zugelassen. Diese dürfen künftig maximal ein Jahr lang nach der Beisetzung verwendet werden. ● Dauerhafte Holzeinfas­sungen für Gräber könund nen nicht genehmigt werden. Einfassung­en aus Metall oder Edelstahl dürfen nicht poliert oder glänzend sein. ● Ab Januar 2017 müssen Grabdenkmä­ler mindestens 14 und maximal 30 Zentimeter stark sein. Alle anderen können dann höchstens in Abstimmung genehmigt werden.

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