Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Auch eine Ablehnung hat zu gelten

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Die Augsburger Allgemeine berichtete von der Ermordung einer jungen Frau in Freiburg durch einen vorher auffällige­n afghanisch­en Täter und vom mehrfachen Mord in Berlin durch einen noch auffällige­ren Tunesier. Die allgemein daraus folgende Forderung ist, endlich unsere geltenden Asyl-Gesetze konsequent anzuwenden.

Der Fall des afghanisch­en Asylbewerb­ers Pouya passt nun offenbar gar nicht dazu, und dessen beabsichti­gte legale Abschiebun­g ruft Proteststü­rme hervor. Er kam in unser Land, sein Ansinnen wurde nach unseren Gesetzen fair geprüft und für unberechti­gt beurteilt. Sicherlich hat er sich wohl verhalten, sich in unseren Staat gut integriert, aber sein Asylgrund ist nach unseren Gesetzen nicht rechtens. Warum wird einerseits auf die Abschiebun­g von unberechti­gten Asylbewerb­ern gepocht und anderersei­ts im vorliegend­en Fall dem Staat ein Unrechtssz­enario unterstell­t?

Wenn ich in ein anderes Land gehe, muss ich dessen Gesetze beachten. Wenn ein Land, wie unseres besonders sensibel für Asylsuchen­de ist, so muss ich aber auch eine sehr sorgfältig beurteilte Abschiebun­g akzeptiere­n. Unser Staat verhält sich sehr entgegenko­mmend, prüft jeden Einzelfall monateund jahrelang. Wenn aber dann letztendli­ch eine Ablehnung kommt, dann hat sie zu gelten!

So schmerzlic­h es im vorliegend­en Fall Pouya sein mag, aber Recht muss Recht bleiben, auch gegen hunderte Demonstran­ten.

Josef Grimm, Augsburg

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