Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Auch eine Ablehnung hat zu gelten
Die Augsburger Allgemeine berichtete von der Ermordung einer jungen Frau in Freiburg durch einen vorher auffälligen afghanischen Täter und vom mehrfachen Mord in Berlin durch einen noch auffälligeren Tunesier. Die allgemein daraus folgende Forderung ist, endlich unsere geltenden Asyl-Gesetze konsequent anzuwenden.
Der Fall des afghanischen Asylbewerbers Pouya passt nun offenbar gar nicht dazu, und dessen beabsichtigte legale Abschiebung ruft Proteststürme hervor. Er kam in unser Land, sein Ansinnen wurde nach unseren Gesetzen fair geprüft und für unberechtigt beurteilt. Sicherlich hat er sich wohl verhalten, sich in unseren Staat gut integriert, aber sein Asylgrund ist nach unseren Gesetzen nicht rechtens. Warum wird einerseits auf die Abschiebung von unberechtigten Asylbewerbern gepocht und andererseits im vorliegenden Fall dem Staat ein Unrechtsszenario unterstellt?
Wenn ich in ein anderes Land gehe, muss ich dessen Gesetze beachten. Wenn ein Land, wie unseres besonders sensibel für Asylsuchende ist, so muss ich aber auch eine sehr sorgfältig beurteilte Abschiebung akzeptieren. Unser Staat verhält sich sehr entgegenkommend, prüft jeden Einzelfall monateund jahrelang. Wenn aber dann letztendlich eine Ablehnung kommt, dann hat sie zu gelten!
So schmerzlich es im vorliegenden Fall Pouya sein mag, aber Recht muss Recht bleiben, auch gegen hunderte Demonstranten.
Josef Grimm, Augsburg