Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Tipps der Verbraucherzentrale Bayern
● „Grundsätzlich muss der Paketdienst als erstes versuchen, das Paket oder Päckchen dem genannten Empfänger zuzustellen“, sagt Tatja na Halm, Rechtsexpertin der Verbrau cherzentrale Bayern. ● Ist der Adressat nicht zu Hause, darf das Paket in vielen Fäl len auch bei einem Nachbarn in unmit telbarer Nähe abgegeben werden. Ob das erlaubt ist, steht in den Allge meinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Paketdiensts. „Wichtig ist, dass der Empfänger dann mit einer gut lesbaren Karte informiert wird, wo er sein Päckchen abholen kann“, be tont die Verbraucherschützerin. ● Erhält der Empfän ger keine Information darüber, wo sein Paket abgegeben wurde, und es geht verloren, muss der Paketdienst den Schaden ersetzen, so die Verbrau cherzentrale. Bis zu welchem Betrag das jeweilige Unternehmen haftet, kön nen Verbraucher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. ● Wer häufig tagsüber nicht zuhause ist, sollte dem Paket dienst vorab seinen Wunschort oder eine Paketstation in seiner Nähe nennen. ● Fragen rund um das The ma Pakete beantworten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzent rale Bayern, in Augsburg unter Tele fon 0821/37866. ● Ärger mit Paketdiens ten können Betroffene nicht nur bei den jeweiligen Firmen loswerden, son dern auch auf dem Beschwerdepor tal der Verbraucherzentralen melden unter: www.paket aerger.de.