Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Tipps der Verbrauche­rzentrale Bayern

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● „Grundsätzl­ich muss der Paketdiens­t als erstes versuchen, das Paket oder Päckchen dem genannten Empfänger zuzustelle­n“, sagt Tatja na Halm, Rechtsexpe­rtin der Verbrau cherzentra­le Bayern. ● Ist der Adressat nicht zu Hause, darf das Paket in vielen Fäl len auch bei einem Nachbarn in unmit telbarer Nähe abgegeben werden. Ob das erlaubt ist, steht in den Allge meinen Geschäftsb­edingungen des jeweiligen Paketdiens­ts. „Wichtig ist, dass der Empfänger dann mit einer gut lesbaren Karte informiert wird, wo er sein Päckchen abholen kann“, be tont die Verbrauche­rschützeri­n. ● Erhält der Empfän ger keine Informatio­n darüber, wo sein Paket abgegeben wurde, und es geht verloren, muss der Paketdiens­t den Schaden ersetzen, so die Verbrau cherzentra­le. Bis zu welchem Betrag das jeweilige Unternehme­n haftet, kön nen Verbrauche­r den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen entnehmen. ● Wer häufig tagsüber nicht zuhause ist, sollte dem Paket dienst vorab seinen Wunschort oder eine Paketstati­on in seiner Nähe nennen. ● Fragen rund um das The ma Pakete beantworte­n die örtlichen Beratungss­tellen der Verbrauche­rzent rale Bayern, in Augsburg unter Tele fon 0821/37866. ● Ärger mit Paketdiens ten können Betroffene nicht nur bei den jeweiligen Firmen loswerden, son dern auch auf dem Beschwerde­por tal der Verbrauche­rzentralen melden unter: www.paket aerger.de.

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