Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lange Haftstrafe­n für Stadtberge­r Prügler gefordert

Justiz Vor einem Jahr schlugen zwei Männer im Suff einen anderen fast tot und ließen ihn auf einem Parkplatz liegen

- VON FLORIAN EISELE

In der Verhandlun­g um die beiden 29 und 37 Jahre alten Männern, die in Stadtberge­n einen Mann beinahe tot geprügelt haben sollen, hat die Augsburger Staatsanwa­ltschaft lange Haftstrafe­n gefordert. Nach Abschluss der Beweisführ­ung betrachtet­e Staatsanwa­lt Matthias Neumann in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von neun Jahren für den 29-Jährigen als angemessen, der ältere Angeklagte soll demnach eine Strafe von acht Jahren erhalten. Dass das 35 Jahre alte Opfer überhaupt noch lebt, hat der Mann einem Nachbarn zu verdanken, der die Rettungskr­äfte alarmiert hatte. Der schwer verletzte Mann wurde einfach vor dem Haus in der kalten Nacht liegen gelassen.

Ende November 2015 hatten sich die drei aus Osteuropa stammenden Männer in der Wohnung des 37-Jährigen getroffen, um sich gemeinsam zu betrinken. Während des Alkoholexz­esses gerieten das Opfer und der 29-Jährige, der als Untermiete­r in der Wohnung lebte, in heftigen Streit. Dieser eskalierte nach Einschätzu­ngen der Staatsanwa­ltschaft derart, dass die beiden Männer auf den 35-Jährigen eintraten und einschluge­n – mit der Absicht, ihn zu töten. Demnach sollen sie erst von ihm abgelassen haben, nachdem sie ihn für tot hielten.

Auslöser für den Streit soll gewesen sein, dass sich der 29-Jährige in seiner „Ehre als Verbrecher“verletzt gefühlt haben soll, wie es Staatsanwa­lt Matthias Neumann bezeichnet­e: Der 35-jährige Besucher soll angezweife­lt haben, dass dieser tatsächlic­h eine Haftstrafe in einem Gefängnis in Estland verbracht haben soll. Im Zuge dessen schaukelte sich die Stimmung offenbar derart hoch, dass die Männer zuerst in der Wohnung, dann im Flur und vor dem Haus den Mann brutal verprügelt haben sollen.

Während der 29-Jährige im Rahmen der Ermittlung­en eine Schuld eingeräumt hatte und sich bei dem Opfer entschuldi­gt hatte, bestritt der 37-Jährige, „seinen Freund“angegriffe­n zu haben. Er bedauere es lediglich, die Tat nicht verhindert haben zu können. Ein Gutachten des Landeskrim­inalamtes belastet den Mann allerdings schwer. Denn an dem Kopf des Opfers wurden sieben Fußtritte nachgewies­en – einige davon stammen demnach von den Turnschuhe­n des 29-Jährigen, andere hingegen von den mit Stahlkappe­n besetzten Arbeitssch­uhen des 37-Jährigen. Zudem belastete ihn der Verletzte in seinen Aussagen schwer. So habe der Ältere nicht nur zugeschlag­en, sondern den jüngeren noch angefeuert, ihm „den Rest zu geben“. Währenddes­sen sollen die beiden ihm immer wieder Whiskey eingeflößt haben, um ihn gefügig zu machen. Dabei wurde ihm ein Teil seines Schneideza­hns abgeschlag­en.

Wie heftig die Tritte und Schläge gewesen sein müssen, zeigte ein medizinisc­hes Gutachten. Neben Blutergüss­en am ganzen Körper, einem Bruch der Augenhöhle und einem offenen Schädel-Hirn-Trauma war bei dem Verletzten auch das Felsenbein gebrochen. Er ist der härteste Knochen im menschlich­en Schädel – die Kraft, die aufgewende­t werden muss um ihn brechen zu lassen, ist enorm. Bis heute leidet das Opfer auf psychische und körperlich­e Weise unter den Folgen des Angriffs. Ein Urteil soll in der kommenden Woche fallen.

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