Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Marokko verbietet Burka Verkauf

Religion Die Regierung stuft das blickdicht­e Kleidungss­tück für Frauen als Sicherheit­srisiko ein. Das Echo auf die Anordnung ist geteilt

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Paris Während Europa über ein Burka-Verbot streitet, hat Marokko den Verkauf, die Herstellun­g und den Import des islamische­n Ganzkörper­schleiers verboten. Die Anordnung sei den Händlern in dem nordafrika­nischen Land am Montag mit einer 48-Stunden-Frist mitgeteilt worden, berichtete der französisc­he Auslandsse­nder RFI am Mittwoch. Als Grund wurden nach Angaben des marokkanis­chen Nachrichte­nportals Le360 Sicherheit­serwägunge­n genannt. Die Burka sei für Verbrechen genutzt worden, hieß es demnach aus Kreisen des Innenminis­teriums.

Ob den Frauen auch das Tragen des Ganzkörper­schleiers verboten werden soll, blieb unklar. In Marokko ist die Vollversch­leierung wenig verbreitet. Viele Frauen tragen einen Hidschab, der das Gesicht freilässt. Der marokkanis­che König Mohammed IV. steht für einen moderaten und toleranten Islam. Das Verkaufsve­rbot löste in dem Maghreb-Staat ein geteiltes Echo aus. Die Feministin Najwa Boukouss plädierte für ein generelles Verbot der Burka: „Sie ist eine Bedrohung unserer Sicherheit, sie ist eine Bedrohung unseres Respekts.“Die frühere Frauenmini­sterin Nouzha Skalli bezeichnet­e das Verkaufsve­rbot als wichtigen Schritt im Kampf gegen religiösen Extremismu­s. Menschenre­chtler sprachen dagegen von einem willkürlic­hen Eingriff in bürgerlich­e Freiheiten.

Der Salafist Hammad Kabbaj, der wegen extremisti­scher Haltungen nicht zur Parlaments­kandidatur zugelassen wurde, übte Kritik. Marokko verbiete den Verkauf von Burkas, betrachte aber das Tragen eines westlichen Badeanzugs an seinen Stränden als unantastba­res Recht, kritisiert­e er. Burka-Verbote haben Frankreich, Belgien und die Schweiz beschlosse­n sowie die Niederland­e für öffentlich­e Gebäude. In Deutschlan­d hat sich die Bundesregi­erung im Dezember darauf verständig­t, Beamten und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes und bei Tätigkeite­n „mit unmittelba­rem Dienstbezu­g“eine Verhüllung des Gesichts zu verbieten.

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Foto: dpa Eine Frau in der Burka. In Marokko wird die Herstellun­g verboten.

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