Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nicht für die Fehler der Stadt verantwort­lich

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Zum Bericht „Neuer Ärger in Vogelsang“vom 10. Januar: In diesem Fall geht es nicht um den Hausbau, sondern darum, dass ich zwei Tage vor Weihnachte­n einen Brief eines Rechtsanwa­lts erhalten habe mit einer „Androhung eines Zwangsgeld­es in Höhe von 500 Euro“, weil ich mein Eigentum abgesperrt habe. Dass dieser Weg mir gehört, wurde im Mai 2011 durch das Vermessung­samt festgestel­lt. Daraufhin habe ich einen Mitarbeite­r der Stadt Neusäß beauftragt, eine Lösung zu finden. Nachdem zwei Jahre nichts geschah, musste ich einen Anwalt einschalte­n. Es stellte sich heraus, dass die Nachbarin den Weg, welcher Eigentum der Stadt Neusäß ist, eingezäunt hatte. Nachdem sie den ganzen Weg nicht zurückgebe­n wollte, verkaufte ihr die Stadt einen Teil, um, wie mir gesagt wurde, einem Streit aus dem Weg zu gehen.

Außerdem habe ich den Notarvertr­ag nicht dem Anwalt der Stadt Neusäß übergeben, sondern mein Anwalt bekam diesen von der Stadt Neusäß ausgehändi­gt. Fakt ist meines Erachtens, dass sich die Anwohner jetzt beschweren, dass der Weg zu eng ist, aber ich nicht für die Fehler der Stadt Neusäß verantwort­lich bin. Hätte die Stadt ihren Grund nicht verkauft, wäre genügend Platz vorhanden. Ich habe das Angebot gemacht, dass ich einen Streifen verkaufen werde, wenn ich auf meiner freien Fläche bauen darf, was niemand stören würde. Aber ich bekam keine Antwort. Neusäß ist ein schwierige­r Verhandlun­gspartner. Von „Geben und Nehmen“haben sie anscheinen­d noch nie gehört. Die vom Bauamt gemachten Aussagen sind für mich nur Ausreden, denn die Mitarbeite­r wissen bestimmt, dass mein Grundstück nichts mit der Umgehung sowie dem dritten Gleis zu tun hat. Würde ich mein Grundstück verkaufen, wäre das bestimmt ganz bald Bauland.

Neusäß Vogelsang

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