Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zu Django Asül? Ja – aber bitte ohne Lederjacke
Parktheater Ein Gast will ins Kabarett. Darf er auch, doch er wird gebeten, aus Brandschutzgründen seine Jacke auszuziehen. Was es mit der Bitte auf sich hat und wie die „Garderobenpflicht“anderswo gehandhabt wird
So hatte sich Gerhard J. Hempfer die Minuten vor dem Auftritt von Django Asül im Parktheater nicht vorgestellt: Mit seiner schweren Lederjacke bekleidet, wollte er den Auftritt des Kabarettisten sehen. Doch die Mitarbeiter des Parktheaters forderten ihn auf, die Jacke auszuziehen – aus Brandschutzgründen. „Ich hätte also im Hemd und mit meinen Utensilien in einem Plastikbeutel wie im Flugzeug dasitzen sollen. Wer hat sich das ausgedacht?“, fragte Hempfer in einem Schreiben an unsere Zeitung.
Mit seinem Unverständnis ist er nicht allein: Unter dem Stichwort „Garderobenpflicht“finden sich im Internet etliche ähnlich gelagerte Fälle. „Es ist schon heftig, dass man dazu gezwungen wird.“– „Ist eine Garderobenpflicht überhaupt zulässig?“So lauten Kommentare dazu.
Der neue Parktheaterchef Stefan Weippert versteht den Groll des Gastes. Aber er sagt auch: „Garderobenpflicht besteht grundsätzlich in Theatern.“Und Besucher, die regelmäßig in ein solches Haus gehen, wüssten das auch und kleideten sich entsprechend. In- zwischen haben Parktheaterchef Weippert und Gerhard J. Hempfer einige E-Mails in der Lederjackenangelegenheit ausgetauscht, die auch uns vorliegen und in puncto Garderobenpflicht aufschlussreich sind. Auf Hempfers erste Anfrage, dass er seine Jacke aus Brandschutzgründen habe abgeben müssen, stellt Weippert einiges klar: Niemand glaube, dass die Lederjacke im Brandfall zu gefährlich für ihren Träger sei. Es gehe vielmehr darum, dass eine solche Jacke im Winter im Zweifelsfall im Saal über eine Stuhllehne gehängt werde oder auf dem Boden liege und so die Fluchtwege aus dem Saal im Fall eines Brands beeinträchtige. „Wenn Kleidungsstücke Fluchtwege versperren, ist das ein Problem, das Menschenleben kosten kann“, sagt Weippert.
Hempfer wiederum weist in seiner Antwort darauf hin, dass er mit einer fast identischen Lederjacke in Fürstenfeld, in der Bigbox Kempten, im Theater Augsburg, im Prinzregententheater oder in der Oper in Wien bislang nie ein Problem gehabt habe. Er lege sie dort aber auch nicht auf den Boden, sondern trage sie – beziehungsweise lege sie auf den Schoß. „Erklärend wäre zum Beispiel der Hinweis, dass die Jacke nicht auf den Boden gelegt werden darf und ob der Gast sie nicht vielleicht doch abgeben möchte“, schreibt Hempfer. Und er stellt Weippert noch eine listige Frage: „Haben Sie mal überlegt, wie gefährlich Stöckelschuhe im Brandfall sein können.“
Stefan Weippert hat sich nun dafür entschuldigt, dass das Einlasspersonal in diesem Fall wohl nicht alles ausführlich genug erklärt habe. Eine Nachfrage im Theater Augsburg ergab, dass die Frage der Garderobenpflicht dort wohl lockerer gehandhabt wird: Wer seine Jacke anlassen möchte, kann dies tun. Man weise Besucher mit sehr voluminösen Jacken aber darauf hin, dass es besser sei, sie in der Garderobe abzugeben. „Ein dicker Daunenmantel würde unter Umständen ja auch den Sitznachbarn stören“, sagt Intendantin Juliane Votteler.
Schwieriger sei die Frage zu beantworten, ob man einen Rucksack mit in die Vorstellung nehmen darf. „Manche stellen ihn in den Sitzreihen ab und lassen ihn dann in der Pause stehen“, sagt Votteler. In diesem Fall sei nicht auszuschließen, dass andere Besucher stolpern und stürzen könnten.
Wie unser Kritiker den Auftritt von Django Asül erlebte.